Traiskirchen-Betreuer erheben Rechtsmittel gegen Aufnahmestopp

"Vorstellung" gegen Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft

von Ein Eingang ins Flüchtlingslager Traiskirchen © Bild: APA/Techt

Der Bescheid - er bezieht sich auf das Gewerberecht, vermisst wird ein Sicherheitskonzept - gilt seit 30. Juli. Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll hatte die Entscheidung für die Aufnahmesperre mit "menschlichen und sicherheitstechnischen" Beweggründen erklärt.

Rund 350 Personen weniger

In der Erstaufnahmestelle waren am Tag des Inkrafttretens 1.351 Personen untergebracht. Derzeit sind es nach Angaben des Innenministeriums nur noch rund 1.000. Eigentlich ist Traiskirchen laut den Ausschreibungsunterlagen für die Betreuung des Zentrums für bis zu 1.840 Personen ausgelegt. In einer Vereinbarung zwischen Pröll und dem Innenministerium wurde aber 2010 eine Obergrenze von 480 Personen vorgesehen.

Die von der BH gewählte Vorgangsweise im Auftrag Prölls ist nicht neu. Schon in der Vergangenheit hatte der Landeshauptmann den Rückgriff auf das Baurecht bzw. feuerpolizeiliche Bestimmungen veranlasst, um weitere Neuaufnahmen von Asylwerbern in Traiskirchen zu verhindern.

Neue Betreuungen nicht möglich

Der jetzige Bescheid bezieht sich auf das Gewerberecht und bewirkt, dass ORS keine neu in Traiskirchen ankommenden Flüchtlinge betreuen darf. Begründung: Es fehle für die Betriebsanlagen von ORS ein Sicherheitskonzept, was angesichts der zuletzt relativ hohen Belegungsdichte des Lagers besonders riskant sei. Allerdings war der Umbau von Küche und Speisesaal dem Vernehmen nach erst 2010 von der Behörde genehmigt worden.

Die ORS Service GmbH, Tochterfirma eines Schweizer Unternehmens und seit 2012 vom Innenministerium mit der Flüchtlingsbetreuung betraut, hat dagegen am Freitag berufen. Aufgrund dieser "Vorstellung" musste die BH innerhalb von 14 Tagen Ermittlungen aufnehmen, was auch bereits geschehen ist. Aufschiebende Wirkung hat all das nicht. Der Bescheid ist ein Jahr lang gültig. Nur die BH selbst bzw. das Wirtschaftsministerium kann ihn laut "Standard" außer Kraft setzen. Erst gegen den am Ermittlungsende stehenden neuen Bescheid kann ORS beim Landesverwaltungsgericht berufen.

Kommentare

RobOtter
RobOtter melden

So ist das halt wenn man sein Geschäftskonzept auf dem Leid von Flüchtlinger aufbaut...

christian95 melden

100% richtig!
Es ist zutiefst unmenschlich mit diesen armen Leuten auch noch viel Geld zu verdienen. Immer noch weitere Flüchtlinge ins Land zu holen und bereits vorher zu wissen, die haben nie eine Chance je einen Arbeitsplatz zu bekommen. (Wenn schon bei uns, oft gut ausgebildete auf der Straße stehen). Damit wird nur das Leid dieser bedauernswerten Menschen noch verlängert.

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