Die Aufregung um die 1,50 Euro pro Stunde versteht Kurz nicht: Im Pressefoyer nach dem Ministerrat verwies er vielmehr darauf, dass ein entsprechendes Gesetz unter Rot-Schwarz 2017 beschlossen wurde. "Das ist einmal eine positive Kern'sche Hinterlassenschaft", befand auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), der ebenfalls daran erinnerte, dass die Regelung damals für die SPÖ "gut und richtig" gewesen sei.
Hintergrund laut Kanzleramt: Damals wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach der Innenminister per Verordnung die Details zu gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerbern festlegen kann. Zwischen Bund und Ländern ist koordiniert, dass die Asylwerber dafür monatlich maximal 110 Euro bekommen dürfen. Während es für Hilfstätigkeiten im Auftrag des Bundes schon einen Stundensatz von 1,60 Euro gibt, fehlt eine einheitliche Stundensatzregelung bisher für die Länder, was derzeit unterschiedliche und teils höhere Stundensätze zur Folge hat. Dies soll nun eben mit der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in Begutachtung geschickten Verordnungsermächtigung auf 1,50 Euro vereinheitlicht werden.
Kein Lohn, sondern "Belohnung"
Kurz erläuterte, dass sich die Regelung am Zivildienst orientiere. Außerdem handle es sich nicht um einen Lohn, sondern eine "Belohnung" für jene, die sich ehrenamtlich engagieren, hielt Kurz fest. Die Betroffenen seien in der Grundversorgung, es werde ihnen also Wohnung, Verpflegung und anderes zur Verfügung gestellt. Er wolle diese Belohnung nicht mit einem Erwerbseinkommen vergleichen, weil das nicht die Intention sei - sonst schaffe man einen Billiglohnbereich.
In den Bundesländern gebe es teilweise unterschiedliche Regelungen und man werde die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren prüfen, erklärte Kurz. Ziel müsse es jedenfalls sein, dass mehr Asylwerber den Weg der gemeinnützigen Tätigkeit gehen, im Idealfall fast jeder. Es gebe aber "ein gewisses Chaos" in diesem Bereich, weil man derzeit nicht einmal wisse, wie viele Personen sich dabei engagieren. In jenen Ländern, wo vier bis fünf Euro pro Stunde als Anreiz bezahlt würden, könne man aufgrund des Gesamtmaximums von 110 Euro dann nur eine Stunde pro Tag einen Beitrag leisten - das reiche nicht für einen geregelten Tagesablauf, findet Kurz.