Arzt in Graz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: 7.200 Euro Strafe

Patient bekam zwei unverträgliche Medikamente und starb - Urteil nicht rechtskräftig

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Der Arzt hatte sich nicht schuldig gefühlt, weil er als Vertretung der Hausärztin keine Details über die Krebsbehandlung des Patienten gewusst hat. In der Medikamentenliste in der Kartei tauchte das Präparat nicht auf, es war nur im Arztbrief des Krankenhauses verzeichnet. Diesen hatte der Mediziner aber nicht gesehen.

Er verschrieb gegen die beginnende Gürtelrose des 84-Jährigen Tabletten, auf denen schon außen auf der Packung steht, dass sie keinesfalls bei einer bestimmten Chemotherapie eingenommen werden dürfen. Fatalerweise machte der Mann aber gerade diese Therapie, und als die Hauskrankenpflege zwei Tage später das Medikament entdeckte, war es zu spät. Der Pensionist musste ins Krankenhaus und starb zwei Wochen später.

Der Arzt wurde wegen fahrlässiger - angeklagt war "grob fahrlässige" - Tötung verurteilt und muss eine Geldstrafe von 7.200 Euro zahlen. Er gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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