Arbeitszeit, Urlaub & Mutterschutz
laut Moser "kein Gold-Plating"

Justizminister Josef Moser schließt den Rückbau von Sozial- und Umweltschutzbestimmungen aus.

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Arbeitszeit - Arbeitszeit, Urlaub & Mutterschutz
laut Moser "kein Gold-Plating"

Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat am Dienstag neuerlich betont, dass sein "Gold-Plating"-Projekt nicht zum Abbau von Sozial- und Umweltstandards führen werde. Insbesondere die Aufweichung von Urlaubs- und Mutterschutzregeln kommt aus Sicht des zuständigen Ministers nicht infrage, weil diese schon vor dem EU-Beitritt bestanden haben, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

Unter "Gold Plating" versteht die Regierung die unerwünschte Übererfüllung von EU-Mindeststandards. Bis Mitte Mai hat das Justizministerium entsprechende Hinweise von Interessensvertretern gesammelt. In einem weiteren Schritt sollen die einzelnen Ministerien nun bis 5. September melden, welche dieser Bestimmungen aufgehoben werden können. Ein entsprechendes Schreiben des Justizministeriums ist nun an die Ressorts ergangen.

Ministerien müssen Vorschläge der Interessensvertreter bis 5. September bewerten

"Mit dem Gold Plating Projekt sollen keine nationalen Schutznormen zurückgenommen bzw. keine Sozialstandards (wie z.B. der bestehende Urlaubsanspruch und der Kündigungsschutz im Mutterschutz) gesenkt werden", heißt es in dem mit 9. Juli datierten Brief an die Ressorts: "Ziel ist es, bürokratische Auswüchse im Zusammenhang mit der Übererfüllung von EU-Normen einzudämmen."

Allerdings enthält die zu diesem Zweck an die Ministerien verschickte Liste sehr wohl auch Vorschläge der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung, in denen "Gold Plating" beim Mutterschutz, bei den Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen sowie im Konsumenten- und Umweltschutz beklagt werden. Das Justizministerium begründete das am Dienstag gegenüber der APA damit, dass die Meldungen der Interessensvertreter vom Verfassungsdienst ungefiltert zusammengefasst wurden. Dass soziale Schutzstandards tatsächlich abgeschwächt werden könnten, schloss das Ministerium aber aus.

"Rot" - wird auf keinen Fall zurückgenommen

"Betroffen sind nationale Rechtsvorschriften, die aus Anlass eines EU-Rechtsaktes erlassen wurden, über das Ziel hinausschießen und das Leben der Österreicherinnen und Österreicher erschweren", sagte Moser am Dienstag: "Schutznormen aus dem Sozial- und Umweltbereich, wie zum Beispiel Arbeitnehmerschutzbestimmungen, zählen nicht dazu und sind vom Gold-Plating Projekt ausgenommen." Außerdem hätten die fraglichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Urlaub, Mutterschutz) schon vor dem EU-Beitritt gegolten. "Sie haben schon vor Beitritt zur EU bestanden und sind daher kein Gold-Plating", betonte Moser.

Die Ministerien sollen die Liste nun nach einem Ampelsystem in drei Kategorien einteilen: "Grün" bedeutet, dass eine Regel sofort zurückgenommen werden kann, "gelb" (muss näher geprüft werden) und "rot" (wird auf keinen Fall zurückgenommen"). "Grün" wäre aus Sicht der Justiz die Milchmeldeverordnung, "rot" die Urlaubszeit und der Mutterschutz. Ein Gesetzesentwurf mit den Bestimmungen, die auf EU-Mindestnormen zurückgenommen werden, soll im zweiten

Was die WKÖ gerne ändern würde

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) hat am Montag auf Anfrage drei Beispiele von "Goldplating" - also von Übererfüllungen von EU-Vorgaben - genannt, die sie gerne beendet wissen würde. Ein Beispiel betrifft die Entsenderichtlinie, eines die Leiharbeitsrichtlinie und eines die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie. Hier die "Lösungen", wie sie sich die WKÖ vorstellt.

Entsenderichtlinie:

Hier sorgen die Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Mindestlohnsätze samt der Überstundensätze. Verbindlich sind in anderen Ländern nur der gesetzliche Mindestlohn und allenfalls "gesatzte" Kollektivverträge.

In Österreich aber sind Kollektivverträge und ihre Ansprüche für alle Unternehmen und Arbeitnehmer verbindlich. Das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) stellt nun das gesamte gesetzliche und kollektivvertragliche Entgelt unter Strafdrohung, wobei die Verwaltungsstrafen aus Sicht der WKÖ drakonisch hoch sind.

Lösung aus Sicht der Wirtschaftskammer: Das LSD-BG im Hinblick auf Verwaltungsstrafen wie bis 2014 bzw. wie die Entsenderrichtlinie künftig auf den Grundlohn und nicht auf das Entgelt abstellen, was auch im Regierungsprogramm Erwähnung findet. Für darüber hinausgehende Ansprüche gebe es andere Instrumente der Durchsetzung - wie unter anderem Geltendmachungen mit Hilfe der Arbeiterkammer (AK).

Entsenderichtlinie/Leiharbeitsrichtlinie:

Liegt eine Arbeitskräfteüberlassung vor, entstehen für die beteiligten Unternehmen Pflichten (Meldung, Entlohnung, Lohnunterlagen, Steuern, etc.). Nach dem EU-Recht liegt eine Überlassung vor, wenn der Arbeitnehmer seine Aufgaben "unter der Aufsicht und Leitung des verwendenden Unternehmens wahrnimmt." Nach § 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) liegt eine Überlassung bereits vor, wenn nur eines von vier Kriterien zutrifft. Das führt aus Sicht der WKÖ zur Inländerdiskriminierung: Inländische Unternehmen müssen im Zweifel die strengen Überlassungsregeln anwenden. Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden, müssen das nicht, weil sie sich auf das weniger restriktive EU-Recht berufen können.

Lösung laut WKÖ wäre eine Abgrenzung der Arbeitskräfteüberlassung entsprechend dem EU-Recht - wie ebenso im Regierungsprogramm erwähnt.

Arbeitsschutzrahmenrichlinie

Hier muss der Arbeitgeber unter anderem die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen treffen. Es geht um Maßnahmen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlich sind. Dazu gehören Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren sowie die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer. Es geht etwa um die Auswahl von Arbeitsmitteln und die Gestaltung der Arbeitsplätze.

Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) setzt diese Pflichten nach Meinung der WKÖ überschießend um: Der Arbeitsschutzausschuss, viele Meldepflichten, das Ausmaß an Präventionszeiten und die Begehungsintervalle (v.a. bei Büroarbeitsplätzen) sind EU-rechtlich und faktisch nicht notwendig.

Lösung nach Fasson der WKÖ: Streichung des Arbeitsschutzausschusses, Reduktion von Meldepflichten und Präventionszeiten, Verlängerung von Begehungsintervallen. Auch dies findet im Regierungsprogramm Erwähnung.

ÖVP kritisiert "Angstmache"

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer wirft SPÖ und ÖGB vor, wissentlich und wiederholt Unwahrheiten zu verbreiten. "Das ist Angstmache und hat mit seriöser Politik nichts mehr zu tun", kritisierte er in einer schriftlichen Stellungnahme am Dienstag die Sozialabbau-Warnungen bezüglich Mutterschutz und Urlaubsanspruch.

»Das ist Angstmache und hat mit seriöser Politik nichts mehr zu tun«

"Zuerst wurde behauptet, dass die Regierung Krankenhäuser schließen will, danach behauptet, dass der generelle 12-Stunden-Tag eingeführt werden soll und zuletzt, dass die fünften Urlaubswoche abgeschafft werden soll. Das ist alles falsch und entspricht nicht der Wahrheit", betonte Nehammer. Dies verunsichere die Menschen, die sich dann völlig unnötig Sorgen machten.

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