Steht uns eine
Urlaubskürzung bevor?

Plant die Regierung nach der Ermöglichung des 12-Stunden-Tages womöglich auch Änderungen im Urlaubsgesetz?

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Arbeitszeit - Steht uns eine
Urlaubskürzung bevor?

Am Montag ist in der Aufregung um die Steigerung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit ein weiterer Aspekt dazugekommen. Die Regierung plane womöglich Änderungen im Urlaubsgesetz, kritisierte der ÖGB. Das begründete er mit einer Auflistung von Beispielen für "Goldplating", die die Regierung gesammelt und über die das "profil" berichtet hatte. Arbeitgebervertreter dementierten, Urlaub kürzen zu wollen.

Als Beispiel für Goldplating - also die Übererfüllung von EU-Regeln - findet sich in der Auflistung das Urlaubsgesetz als Beispiel von der WKÖ. Die Arbeitnehmervertreter fürchteten darob, dass der gesetzliche Urlaub von fünf auf vier Wochen gesenkt werden könnte, da die Regierung "wirtschaftshörig" sei, wie es der Vorarlberger ÖGB-Chef Norbert Loacker formulierte.

Arbeitgebervertreter beschwichtigen

Gegenüber der APA versicherten Arbeitgebervertreter von der Wirtschaftskammer (WKÖ) und der Industriellenvereinigung (IV), dass sie keinesfalls forderten, dass der gesetzliche Mindesturlaub von fünf auf vier Wochen verkürzt werden soll, wie es von Vertretern des ÖGB auf Basis des Magazinberichtes als vorstellbar bezeichnet wurde. Zum Urlaubsgesetz heißt es beim Goldplating-Beispiel zum Urlaubsgesetz in der Zusammenstellung der einzelnen Vorschläge von Interessensvertretungen, dass die EU einen Mindesturlaub von vier Wochen vorsehe und es in Österreich fünf Wochen sind. Das verursache "Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen".

»Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen«

Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sagte auf Anfrage, dass von der Regierung Beispiele gesammelt wurden, die Goldplating darstellen. "Da wurde Material gesammelt und ein Beispiel betraf den Urlaub." Aber, beteuerte Gleitsmann: "Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen."

Urlaub zu kürzen "wäre rechtlich unmöglich"

Und wenn man das wollte, wäre es unmöglich, so der Arbeitgebervertreter: Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie ("Rückschrittsklausel") untersagt Rückschritte bei rechtlichen Regelungen, die schon vor EU-Beitritt Geltung hatten - und das ist bei der gesetzlichen fünften Urlaubswoche der Fall. "Es wäre rechtlich unmöglich und ist nicht beabsichtigt", betonte Gleitsmann vehement. "Die WKÖ betreibt das nicht."

Ähnliches verlautete von einer Sprecherin der Industriellenvereinigung. "Das ist keine Forderungen der IV", sagte sie zur APA. "Und wir haben diesen Punkt nicht eingeliefert."

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher warnte in einer Aussendung am Montag vehement davor, höhere heimische Standards Stück für Stück zu beseitigen. Er sagte in Richtung ÖVP-FPÖ-Regierung, dass Übererfüllungen auch gute Gründe hätten: Österreich sei eines der wohlhabendsten und gerechtesten Länder der Welt und habe natürlich höhere Standards - "zum Glück". "Das kommt unseren KonsumentInnen und der Umwelt genauso zugute wie den ArbeitnehmerInnen." Sollte die schwarz-blaue Regierung diesen Schutz abschaffen, bringe das massive Verschlechterungen für Österreichs Beschäftigte, so der Sozialdemokrat.

Keine Stellungnahme des Sozialministeriums

Vom Sozialministerium gab es am Montagnachmittag vorerst keine Stellungnahme auf die Anfrage, ob Änderungen im Urlaubsgesetz oder auch im Arbeitsverfassungsgesetz geplant sind. ÖGB-Vertreter hatten nämlich auch die Vermutung geäußert, dass im Arbeitsverfassungsgesetz Änderungen geplant seien. "Wenn dieses demokratische Grundrecht (es garantiert etwa Betriebsräten das Recht, Betriebsversammlungen einzuberufen, Anm.) nur punktuell angegriffen wird, ist es mit der noblen Zurückhaltung vorbei. Dann wird's stauben", stellte Loacker Streiks in Aussicht.

Was die WKÖ gerne ändern würde

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) hat am Montag auf Anfrage drei Beispiele von "Goldplating" - also von Übererfüllungen von EU-Vorgaben - genannt, die sie gerne beendet wissen würde. Ein Beispiel betrifft die Entsenderichtlinie, eines die Leiharbeitsrichtlinie und eines die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie. Hier die "Lösungen", wie sie sich die WKÖ vorstellt.

Entsenderichtlinie:

Hier sorgen die Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Mindestlohnsätze samt der Überstundensätze. Verbindlich sind in anderen Ländern nur der gesetzliche Mindestlohn und allenfalls "gesatzte" Kollektivverträge.

In Österreich aber sind Kollektivverträge und ihre Ansprüche für alle Unternehmen und Arbeitnehmer verbindlich. Das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) stellt nun das gesamte gesetzliche und kollektivvertragliche Entgelt unter Strafdrohung, wobei die Verwaltungsstrafen aus Sicht der WKÖ drakonisch hoch sind.

Lösung aus Sicht der Wirtschaftskammer: Das LSD-BG im Hinblick auf Verwaltungsstrafen wie bis 2014 bzw. wie die Entsenderrichtlinie künftig auf den Grundlohn und nicht auf das Entgelt abstellen, was auch im Regierungsprogramm Erwähnung findet. Für darüber hinausgehende Ansprüche gebe es andere Instrumente der Durchsetzung - wie unter anderem Geltendmachungen mit Hilfe der Arbeiterkammer (AK).

Entsenderichtlinie/Leiharbeitsrichtlinie:

Liegt eine Arbeitskräfteüberlassung vor, entstehen für die beteiligten Unternehmen Pflichten (Meldung, Entlohnung, Lohnunterlagen, Steuern, etc.). Nach dem EU-Recht liegt eine Überlassung vor, wenn der Arbeitnehmer seine Aufgaben "unter der Aufsicht und Leitung des verwendenden Unternehmens wahrnimmt." Nach § 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) liegt eine Überlassung bereits vor, wenn nur eines von vier Kriterien zutrifft. Das führt aus Sicht der WKÖ zur Inländerdiskriminierung: Inländische Unternehmen müssen im Zweifel die strengen Überlassungsregeln anwenden. Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden, müssen das nicht, weil sie sich auf das weniger restriktive EU-Recht berufen können.

Lösung laut WKÖ wäre eine Abgrenzung der Arbeitskräfteüberlassung entsprechend dem EU-Recht - wie ebenso im Regierungsprogramm erwähnt.

Arbeitsschutzrahmenrichlinie:

Hier muss der Arbeitgeber unter anderem die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen treffen. Es geht um Maßnahmen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlich sind. Dazu gehören Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren sowie die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer. Es geht etwa um die Auswahl von Arbeitsmitteln und die Gestaltung der Arbeitsplätze.

Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) setzt diese Pflichten nach Meinung der WKÖ überschießend um: Der Arbeitsschutzausschuss, viele Meldepflichten, das Ausmaß an Präventionszeiten und die Begehungsintervalle (v.a. bei Büroarbeitsplätzen) sind EU-rechtlich und faktisch nicht notwendig.

Lösung nach Fasson der WKÖ: Streichung des Arbeitsschutzausschusses, Reduktion von Meldepflichten und Präventionszeiten, Verlängerung von Begehungsintervallen. Auch dies findet im Regierungsprogramm Erwähnung.

Kommentare

Herr Schachner vom ÖGB ist eine Zumutung! Nur abkassieren mit minimaler Leistung und zum Streik anstiften!!Jahrzehntelang nur Schulden machen und groß reden, Vorschläge waren Mangelware!!!

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