Über Krankenstand entscheidet Arzt und nicht Arbeitgeber

Ein Detektiv beobachtete die Frau im Krankenstand

Ein Arbeitgeber entließ eine Beschäftigte im Krankenstand, weil die ein Konzert besuchte. Das Gericht entschied nach Klage für die Arbeitnehmerin.

von Krankenstand - Über Krankenstand entscheidet Arzt und nicht Arbeitgeber © Bild: Shutterstock

Brigitta G. war wegen Burnout und Depression im Krankenstand. Die Ärztin, die sie krankschrieb, riet ihr weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, Sport zu treiben und auszugehen. Sie solle sich ja nicht einigeln, sagte die Medizinerin. Sie ließ ihr die Ausgehzeiten offen, sie sei ja nicht bettlägerig und solle tun, was ihr guttue. Diesem Rat folgend besuchte G. ein Konzert ihres Lebensgefährten. Dort wurde sie von einem durch den Arbeitgeber beauftragen Detektiv belästigt und fotografiert.

Der Arbeitgeber entließ sie daraufhin fristlos.

Die AK Wien konnte vor Gericht nachweisen, dass die Hausärztin der Arbeitnehmerin volle Ausgehzeiten zuerkannt hatte und ihr Verhalten ihrer Genesung zuträglich war. Die Arbeitnehmerin nahm ihre Therapie ernst und befolgte auch alle anderen Empfehlungen ihrer Ärztin. Es lässt sich deshalb nicht ableiten, dass die Arbeitnehmerin ihren Krankenstand bewusst verlängert oder vorgetäuscht hätte – das sah auch das Gericht so. Der Frau wurden in 2. Instanz über 25.000 Euro als Entschädigung zugesprochen.

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