Diskriminiert im Job

Chefin nach Brustkrebserkrankung degradiert. Unternehmen muss 14.000 € zahlen.

Eine Oberösterreicherin ist nach einer Brustkrebserkrankung wieder arbeitsfähig gewesen, wurde aber als Chefin in einer Filiale einer Textilkette ab- und nur noch als Verkäuferin eingesetzt. Für die Arbeiterkammer Oberösterreich ein Fall von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Sie erreichte in einem Vergleich 14.000 Euro für die Frau.

von Arbeiterkammer OÖ - Diskriminiert im Job © Bild: © Corbis. All Rights Reserved.

Die junge Frau kehrte nach einem längeren Krankenstand wieder arbeitsfähig und -willig in ihre Firma zurück. Ihre Führungsposition war aber weg. Das Unternehmen begründete dies mit ihrer Behinderung - sie hatte in der Zwischenzeit einen Behinderteneinstellungsschein bekommen. Damit sei nicht mehr in der Lage, die frühere Tätigkeit auszuüben.

Dem widersprach die Frau: Auch wenn ihr der Schein eine Minderung der Erwerbsfähigkeit attestiere, sei sie doch sehr wohl in der Lage, ihren früheren Job zu machen. Doch der Führungsposten wurde ihr weiterhin verweigert. Sie ging zur AK. Diese klagte wegen Arbeitsvertragsverletzung und Diskriminierung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. In einem Vergleich bekam die Frau 14.000 Euro zugesprochen. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Die Oberösterreicherin hat bereits wieder eine neue Arbeitsstelle und fühlt sich dort sehr wohl, so die AK.

Kommentare

Oberon
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Noch mehr hätten sie zahlen sollen, nur um zu zeigen, dass es _so_ nicht geht. Man hätte der Angestellten wenigstens die Chance geben sollen, um zu beweisen, dass sie ihrer früheren Tätigkeit noch nachkommen kann!
Ich nehme an, die Frau ist unter 30J, sonst hätte sie nicht so schnell
einen neuen Job - den ich ihr vorn Herzen gönne - gefunden?!

brabus melden

Wenn es am Arbeitsmarkt eng wird, dann kämpf jeder gegen jeden - und Unternehmer nutzen das schamlos aus.

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