Sexuelle Nötigung?

"Missio"-Nationaldirektor soll sich an ehemaliger Vetrauten vergangen haben

von Anzeige gegen Geistlichen - Sexuelle Nötigung? © Bild: Corbis

In einer Aussendung erklärte er, es habe mit der betreffenden Frau nie eine sexuelle, sondern nur eine freundschaftliche Beziehung gegeben. Er ortete Verleumdungen und ungerechtfertigte Unterstellungen und verwies auf einen Gerichtsgutachter, der bei der Frau einen dringenden Stalkingverdacht geäußert hatte.

"Tatsache ist lediglich, dass es mit Frau A. vor Jahren eine freundschaftliche Bekanntschaft gab. Frau A. war zum Zeitpunkt unserer Bekanntschaft bereits volljährig. Es gab nie eine sexuelle Beziehung. Es ist nie zu einer Nötigung und mir gegenüber auch nie zu einem Vorwurf dieser Art gekommen", so Maasburg in seiner Stellungnahme. Es habe nie ein Abhängigkeitsverhältnis bestanden, weder in juristischer noch in seelsorgerlicher Hinsicht. Er sei nie Arbeitgeber oder Vorgesetzer der Frau gewesen, und auch niemals ihr "Spiritual bzw. Seelenführer".

"Ich habe meinerseits den Abbruch des Kontaktes betrieben, als mir bewusst wurde, dass ich Frau A. jene Hilfe nicht geben kann, derer sie wohl bedurft hätte", erklärte Maasburg. In der Zeit der Bekanntschaft habe er ihre psychischen Vorbelastungen mehrere Jahre nicht erkannt und später unterschätzt, insbesondere auch ihr Stalking in den Jahren 2004 bis 2008, welches durch über tausend Mails und SMS von Frau A. an ihn belegbar sei. "Die nun erhobenen Vorwürfe, die nicht den Tatsachen entsprechen, kann ich nur als Folge ihrer psychischen Probleme und als einen Akt der Rache für den Abbruch des Kontaktes interpretieren."

Vorfälle im Jahr 1994
Laut Sachverhaltsdarstellung, die Anwalt Werner Schostal für das mutmaßliche Opfer verfasst hat, soll sich 1994 Folgendes zugetragen haben: Mehrmals soll es laut Schilderung der Frau, zu sexuellen Übergriffen gekommen sein, unter anderem in Bayern und auch in einer Wiener Wohnung, wie es in der Sachverhaltsdarstellung heißt. Da sich die Vorfälle bereits 1994 ereignet haben sollen, muss allerdings noch geklärt werden, ob der Fall strafrechtlich nicht bereits verjährt ist.

Für den Sprecher von "Missio", Eugen Waldstein, ist an den Vorwürfen "nichts dran". Er sprach von einem Gutachten, das man selbst habe einholen lassen und das den Geistlichen und früheren Begleiter und Beichtvater von Mutter Teresa entlaste. Waldstein verwies auch auf einen angeblich psychisch labilen Zustand der Frau, den dieses Gutachten ebenfalls bestätige.

Übergriff durch anderen Geistlichen
Bereits als Minderjährige soll es bei der Frau zu sexuellen Übergriffen durch einen anderen Geistlichen in Tirol gekommen sein, was dieser in einem Schreiben auch zugegeben hat. Vor wenigen Tagen sei zudem ein weiteres Entschuldigungsschreiben des Schulseelsorgers eingelangt, erklärte ein Betreuer der Frau.

Mehrmals wandte sich das mutmaßliche Opfer an kirchliche Einrichtungen, um auf den angeblichen Missbrauch aufmerksam zu machen. Erstmals 1994 an den damaligen Wiener Weihbischof Christoph Schönborn, wie die Frau im November 2010 in einem Schreiben an die Glaubenskongregation in Rom berichtete. Eine Antwort aus dem Vatikan ist bisher ausgeblieben.

Beichtgespräch oder nicht?
Schönborns Sprecher, Michael Prüller, erklärte, dass es bereits 1994 Kontakt mit Schönborn gegeben habe, allerdings habe es sich um ein Beichtgespräch gehandelt. Aus diesem Grund habe man auch das Beichtgeheimnis einhalten müssen, ein offenes Gespräch über die angeblichen Vorkommnisse habe es hingegen nicht gegeben. Zudem ist man in der Erzdiözese nicht der Ansicht, dass es sich um Missbrauch gehandelt habe: Die Frau sei zum Zeitpunkt der angeblichen Übergriffe volljährig gewesen, mündig und in der Lage, sich an ein Gericht zu wenden. Die Frau selbst sieht dies anders und erklärte, dass es sich bei dem Gespräch mit Schönborn um kein Beichtgespräch gehandelt habe.

Auch an die von Schönborn eingesetzte Opferschutzanwaltschaft unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic wurde der Fall weitergeleitet. Diese hat der Frau eine Therapie in der Höhe von 11.369 Euro zugesprochen, allerdings keine finanzielle Entschädigung. Schönborns Sprecher betonte, dass dies "im Zweifel" geschehen sei, da sich die Frau in einem psychisch labilen Zustand befunden habe und "Gefahr im Verzug" gewesen sei.

Kommentare

PAstorPeitl melden

Irrlehren Auch wenn es niemand glauben mag,
so wird dies gehn bis zu dem Tag,
an dem Zölibat dann Geschichte ist,
und man in der Kirche lebt wie ein Christ,
fragt Paulus was er sagt zu Dingen,
Verheiratete solln Gemeindeleitung bringen,
und die Moral von der Geschicht,
nein Irrlehren den glaubt man nicht.

Euer

Pastor Hans-Georg Peitl
http://jachwe.wordpress.com

Maika melden

Re: Irrlehren Auch verheiratete Priester können sexuelle Übergriffe tätigen.
An den Schuldzuweisungen der Frau ist sicher nichts dran. Die ist sicher psychisch krank, über 4 Jahre Stalking, tausende SMS und Mails, da stimmt doch etwas nicht.

Stellnungnahme von Maasburg http://www.youtube.com/watch?v=NVhEwMyt_-Q

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