"Alkoholkonsum ist nach Untreue
der Hauptscheidungsgrund"

Ehebruch, Psychoterror, Vernachlässigung des Unterhalts – es gibt unterschiedliche Scheidungsgründe in Österreich. Einer davon ist Alkoholkonsum - wenn dieser als ehestörend eingestuft wird.

von Anwalt erklärt - "Alkoholkonsum ist nach Untreue
der Hauptscheidungsgrund" © Bild: istock images

Hat ein Ehepartner eine schwere Eheverfehlung begangenen, kann der andere Ehepartner auf Scheidung aus Verschulden klagen. "Alkoholkonsum ist nach Untreue einer der häufigsten Scheidungsgründe – er spielt in circa 40 Prozent unserer Fälle eine Rolle", sagt Familienrechtsanwalt Clemens Gärner, der eine Kanzlei in Wien leitet.

Voraussetzungen für die schuldhafte Scheidung

Sich einmal im Jahr zu betrinken sei grundsätzlich noch kein Beziehungskiller. Aber wenn der Alkoholmissbrauch beziehungsstörend wird, dann gilt er als Eheverfehlung und kann Grund für eine schuldhafte Scheidung sein, erklärt er.

"Ehestörend" - was ist damit gemeint?

Was beziehungsstörend ist, liege freilich zu einem großen Teil im Auge des Ehepartners. „Zum Beispiel kann das heißen, dass eine Wesensveränderung eintritt und der Partner sich auf eine Art verhält, die abstoßend oder lieblos ist.

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Es kann auch heißen, dass das Intimleben aufgrund des Alkoholkonsums leidet", schildert der Experte. Beziehungsstörendes Verhalten könne auch vorliegen, wenn man im Rausch den Partner auf beruflichen Events blamiert. Wichtig sei daher nicht so sehr, wieviel getrunken wird, sondern, wie es sich auf das Eheleben auswirkt.

„B’soffene G‘schicht“ ist keine Ausrede

Dazu kommt, dass der Alkoholmissbrauch auch zum Auslöser für weitere ehestörende Verhaltensweisen wird – wie etwa eine außereheliche Affäre. Gärner warnt: „Ein wesentlicher Irrtum ist, dass man sich auf eine sogenannte ‚b‘soffene G’schicht‘ ausreden kann. Wenn man im Rausch seinen Partner hintergeht, dann gilt das trotzdem als Eheverfehlung.“

So gelingt die Beweisführung

Eine Eheverfehlung einfach zu behaupten, funktioniert nicht. „Vor Gericht muss der übermäßige Alkoholkonsum erst bewiesen werden.“ Zur Beweisführung gehören etwa Fotos von den großen Mengen an leeren Flaschen, die sich angesammelt haben, oder Zeugenaussagen über das ausfällige Verhalten des Ehepartners. Die Beweisführung sei, gerade wenn es um Alkoholkonsum gehe, oft für alle Beteiligten unangenehm. "Sie muss aber sein,“ sagt der Experte.

© dimacommunicatios/walterjsieberer Dr. Clemens Gärner

Zur Person
Dr. Clemens Gärner leitet gründete im Jahr 2013 gemeinsam mit Susanna Perl die Familienrechts-Kanzlei in der Wiener Innenstadt. Die beiden Anwälte habne sich auf den Bereich Trennung und Scheidung spezalisiert und begleiten jährlich etwa 100 Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Erbrecht