Die Koblenzer Richter hatten Anfang November gleich zum Prozessauftakt einem Antrag auf einstweilige Verfügung von Nora Balling stattgegeben . Damit wurden dem Sänger einige Aussagen aus seiner Autobiografie "100 Prozent Anders" über seine Ex-Frau verboten. Es handelte sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil Anders nicht vor Gericht erschienen war.
Die Richter hatten entschieden, dass Anders ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen muss, wenn er trotz des Verbots bestimmte Aussagen über Nora macht. In dem Buch wirft Anders seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Nicht unter das Verbot fallen dagegen Aussagen über die angebliche Eifersucht von Nora Balling. Dies sei in den Medien bereits ausführlich thematisiert worden, befand das Gericht.