So sieht seine Zelle aus

Angehörige wollen Attentäter nie wieder in Freiheit sehen. Urteilsverkündung am Freitag.

Am Freitag wird das Gericht in Oslo das Urteil gegen Anders Behring Breivik fällen. Ist der norwegische Attentäter, der im vergangenen Jahr 77 Menschen tötete, schuldfähig oder nicht? Der Vater eines Opfers kennt die Antwort auf die Frage schon. "Wenn diese Person nicht rechtmäßig für ihre Taten verantwortlich ist, waren es dann die Nazis?", fragt Claude Perreau, dessen 25-jähriger Sohn Rolf Christopher von dem 33-jährigen Breivik erschossen wurde. Perreau ist überzeugt, dass Breivik nicht gestört ist und deshalb auch nicht in die Psychiatrie, sondern ins Gefängnis gehört.

von
  • Bild 1 von 6

    Falls ihn das Gericht für geisteskrank erklärt, wird er in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

  • Bild 2 von 6

    Am Freitag findet die Urteilsverkündung statt.

"Er ist möglicherweise ein Außenseiter der Gesellschaft, aber er ist nicht verrückt, wenn man bedenkt, wie berechnend er war und wie er zwei Jahre lang sein Verbrechen plante", sagt Perreau. Der bekennende Rechtsextremist Breivik hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Regierungsviertel von Oslo gezündet, durch die acht Menschen starben. Dann erschoss er auf der Insel Utöya blindwütig 69 Menschen - die meisten davon Jugendliche, die dort in einem Ferienlager der Arbeiterpartei waren.

"Für mich war das Wichtigste stets, dass ihm die Verantwortung dafür gegeben wird, denn das erschien mir nur gerecht. Alles, was er tat, schien so sorgfältig und teuflisch geplant", sagt Unni Espeland Marcussen, die ihre 16-jährige Tochter Andrine verlor, der Zeitung "Aftenposten". Jetzt sei das aber für sie nicht mehr so bedeutsam, ergänzt Marcussen. "Ich denke, die Staatsanwaltschaft hat ihr Schlussplädoyer sehr pädagogisch vorgetragen, und ich verstehe nun besser, warum im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden wird."

Prozess dauerte zehn Wochen
In dem zehnwöchigen Prozess, der bis zum 22. Juni dauerte, waren sich auch die Experten nicht einig, ob der Angeklagte zurechnungsfähig ist oder nicht. Ein erstes psychiatrisches Gutachten bescheinigte Breivik eine paranoide Schizophrenie. Doch ein zweites Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Attentäter nicht unter einer Psychose litt. Die Staatsanwaltschaft machte sich die widerstreitenden Meinungen der Experten zunutze, um für Breivik die Einweisung in die Psychiatrie zu beantragen. Der 33-Jährige kämpft allerdings selbst dafür, nicht als psychisch krank zu gelten.

Er will, dass seine Islam-feindliche und gegen eine multikulturelle Gesellschaft gerichtete Ideologie ernst genommen und nicht als Geisteskrankheit abgetan wird.  Für die Angehörigen der Opfer ist es gar nicht so wichtig, ob gegen Breivik die Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis oder die Einweisung in die Psychiatrie verhängt wird. "Was für uns zählt, ist, dass er für immer von der Gesellschaft ferngehalten wird", fordert Perreau.

Lebenslange Haft
Keiner der Hinterbliebenen will den Angeklagten eines Tages wieder als freien Mann sehen. "Das ist auch besser für seine eigene Sicherheit: So viele Leute haben ihre Liebsten verloren, Eltern, Kinder, Brüder und Schwestern, so dass er nicht sicher wäre, wenn er freikäme", sagt Christin Bjelland, die stellvertretende Vorsitzende einer Hilfsgruppe für die Angehörigen. Breiviks Anwalt Geir Lippestad machte sich im Prozess die Tatsache zunutze, dass es in Norwegen keine lebenslange Haft gibt. Die Gesellschaft müsse also seinen Mandanten eines Tages wieder aufnehmen, führte Lippestad aus.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, die Haftstrafe von 21 Jahren unbegrenzt um jeweils fünf Jahre zu verlängern, wenn der Verurteilte als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wird. Auch in der Psychiatrie könnte Breivik lebenslang sitzen. "Wenn jemand eine Krebszelle im Körper hat, dann wird versucht, sie wegzuoperieren. Man versucht nicht, sie zu heilen und wieder in den Körper einzupflanzen", argumentiert Perreau. "Es gibt keinen Grund dafür, ihn wieder einzugliedern. Die Gesellschaft hat dadurch nichts zu gewinnen."

Aktuelle VIDEOS zum Thema

Kommentare