Winehouse war damals von der Gerichtsmedizinerin Suzanne Greenaway untersucht worden. Diese war, wie sich später herausstellte, von ihrem Mann Andrew Reid auf den Posten berufen worden, obwohl sie nicht die laut Gesetz vorgeschriebenen fünf Jahre Berufserfahrung in der Rechtsmedizin hatte. Greenaway war deshalb im November 2011 von ihrem Posten zurückgetreten.
Ein Sprecher von Winehouses Familie sagte, die Angehörigen erwarteten keine neuen Erkenntnisse. Die Familie sei mit der ersten Obduktion zufrieden gewesen. Die gerichtsmedizinische Untersuchung hatte ergeben, dass Winehouse zum Todeszeitpunkt einen Alkoholpegel von über vier Promille aufwies. Demnach hatte die Sängerin nach drei Wochen des Alkoholentzugs einen schweren Rückfall erlitten und war an einer tödlichen Alkoholvergiftung gestorben.