SPÖ für mehr Informationsfreiheit

Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen soll in die Verfassung

von Männer im Schattenriss © Bild: thinkstock.at

Den SP-Plänen zufolge soll in der Verfassung künftig „das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen“ verankert werden. Das derzeit bestehende Amtsgeheimnis würde gestrichen und durch sechs Geheimhaltungsgründen ersetzt. Geheimhaltung wäre dann möglich aus zwingenden außen- und integrationspolitischen (also EU-politische, Anm.) Gründen; im Interesse der nationalen Sicherheit; der militärischen Landesverteidigung; der Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit; der Wahrung "besonders wichtiger öffentlicher Interessen" und der "Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen".

Nicht geplant ist offenbar ein „Informationsbeauftragter“, der für die Einhaltung von Auskunftspflicht und Datenschutz sorgen müsste. Stattdessen sollen Bürger, deren Auskunftsbegehr von der Behörde abgewiesen wurde, einen Bescheid erhalten, den sie dann bei den Verwaltungsgerichten anfechten können. Außerdem soll es ein „Informationsregister“ geben, in dem Informationen über Subventionen, Statistiken, Gutachten, Studien, Erlässe und ähnliches erfasst werden. Geregelt werden soll dies in einem eigenen „Informationspflichtgesetz“.

Ostermayer: Rechtslage umdrehen

Der seitens der SPÖ zuständige Staatssekretär Josef Ostermayer plädierte für einen Systemwechsel: Das Amtsgeheimnis soll demnach durch eine Informationspflicht von Behörden ersetzt werden, Geheimhaltung soll es nur noch in besonderen Fällen geben. Ostermayer betont, dass der Entwurf des Kanzleramts ein "Umdrehen" der aktuellen Rechtslage bringen würde. Vereinfacht gesagt: Derzeit unterliegt alles dem Amtsgeheimnis, was nicht öffentlich ist. Künftig wäre alles öffentlich, was nicht der Geheimhaltung unterliegt. Die Signale des Koalitionspartners seien jedenfalls "positiv".

Vizekanzler Michael Spindelegger meinte am Dienstag nach dem Ministerrat, die ÖVP wolle die Vorschläge prüfen. Aus seiner Sicht fehle aber noch einiges, wie etwa die Einbindung der Bundesländer sowie der staatsnahen Unternehmen.

Auch die Initiative transparenzgesetz.at, die im Internet bisher rund 7.300 Unterstützungserklärungen für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses gesammelt hat, plädiert für Nachbesserungen bei den Plänen des Kanzleramts. Demnach sollten auch die Länder und staatsnahen Unternehmen einbezogen werden. Auch Grünen und Team Stronach geht der Vorschlag nicht weit genug.

Sickinger sieht klare Verbesserung

Zufrieden ist der Politikwissenschafter Hubert Sickinger von transparenzgesetz.at mit dem Plan, das Amtsgeheimnis zu streichen und ein Informationsregister einzuführen. Sollte dieses Register zur automatischen Veröffentlichung öffentlicher Dokumente dienen, wäre das ein "Riesenfortschritt", betonte Sickinger auf APA-Anfrage. Allerdings müsse man hier noch den Entwurf für das "Informationspflichtgesetz" abwarten (derzeit liegt nur eine Punktation vor).

Für Nachbesserungen plädiert Sickinger aber bei der geplanten Verfassungsbestimmung. Hier fehlt ihm eine Verpflichtung der Länder, öffentliche Dokumente ebenfalls in einem "Informationsregister" online zu stellen. Auch staatsnahe Unternehmen würde er stärker einbeziehen. Zwar müsse man darauf achten, dass keine Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden, aber die derzeit geplante weitgehende Ausnahme der Staatsbetriebe sei "zu restriktiv".

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