Kuh-Urteil: Mitschuld des Opfers an tödlicher Attacke

Urteil von OLG nur teilweise bestätigt - Bauer trägt nicht volle Schuld

Das erstinstanzliche Urteil nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 ist im Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nur teilweise bestätigt worden. Dies erklärte Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des OLG, am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Das OLG sieht demnach nicht die volle Schuld beim Bauer, sondern geht von einer Mitschuld des Opfers aus.

von Frau attackiert - Kuh-Urteil: Mitschuld des Opfers an tödlicher Attacke © Bild: iStockphoto.com

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat der Berufung des Landwirts gegen das erstinstanzliche Urteil nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 teilweise recht gegeben. Die grundsätzliche Haftung des Bauern bleibe zwar aufrecht, erklärte Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des OLG, am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Das Opfer trage aber zu 50 Prozent eine Mitschuld.

Ansprüche für Angehörige um 50 Prozent gekürzt

Dies bedeutet, dass dem Ehemann und dem Sohn der Verstorbenen die berechtigten Ansprüche um 50 Prozent gekürzt werden. Dem Witwer stehen somit rund 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekommt rund 24.000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 180 Euro. Alle Prozessparteien können die Entscheidung des Oberlandesgerichts binnen vier Wochen mit einer sogenannten außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpfen, erklärte Andreas Stutter, Vizepräsident des Landesgerichts.

»Die Touristin hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde darstellen«

Das OLG habe eine Mitschuld der deutschen Urlauberin festgestellt, da von Hundehaltern verlangt werden kann, dass sie über die mit dem Halten von Hunden typischerweise ausgehenden Gefahren Bescheid wissen, sagte Zimmermann. "Die Touristin hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde darstellen", so der Vizepräsident des OLG.

Warnschilder nicht beachtet

Zudem habe die Verstorbene die vom Landwirt angebrachten Warnschilder nicht beachtet und auch an die Anweisung des Warnschilds auf Distanz zu bleiben hielt sich die Frau nicht. "Sie ging im Abstand von nur einem bis zwei Meter an den Kühen vorbei", erklärte Zimmermann. Diese Vorgehensweise der Deutschen sei als Sorglosigkeit zu werten und begründe damit ein maßgebliches Mitverschulden.

Haftung des Landwirts bleibt aufrecht

Trotzdem blieb die grundsätzliche Haftung des Landwirts aufrecht, da dem Bauer bewusst gewesen sei, dass seine Mutterkühe sensibel und aggressiv auf Hunde reagieren. Zudem habe der Landwirt auch gewusst, dass seine Kühe in diesem Jahr besonders aggressiv gewesen seien, begründete Zimmermann das OLG Urteil.

Deshalb sei das bloße Aufstellen eines Warnschildes nicht ausreichend gewesen. Der Landwirt hätte den neuralgischen Teil des Weges auf einer Länge von rund 500 Metern entlang seiner Weidefläche abzäunen müssen. Eine derartige Einzäunung wäre dem Bauern zumutbar gewesen, hielt das Gericht fest.

Auch Witwer wird Revision bei OGH einbringen

Auch der Witwer wird gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen. Wenn man die Fakten berücksichtige, sei das Urteil ernüchternd, meinte der Anwalt des Witwers, Michael Hirm, am Dienstag zur APA. Trotzdem sei das Urteil "kein Drama" für seinen Klienten.

Es gebe aber auch positive Aspekte für seinen Mandanten. "Der Sachverhalt, also was passiert ist, ist festgestellt", erklärte Hirm. Damit sei es möglich, dass der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder herstelle.

Reaktion der Politik "völlig übertrieben"

Die Reaktionen der Politik nach dem erstinstanzlichen Urteil bezeichnete der Anwalt als "völlig übertrieben". "Diese ganze Aufregung ist nur entstanden, weil die Standesvertretung der Bauern ihr eigenes Klientel verunsichert und sich danach als Messias präsentiert hat", sagte Hirm. Man hatte bereits das Ende der Almwirtschaft beschworen und sei überhaupt nicht auf die Fakten eingegangen. Das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung, die nicht auf alle Bauern umgelegt werden könne, betonte der Rechtsanwalt.

Gänzlich anders sah dies naturgemäß der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger. "Dass dem Bauern nicht erneut die alleinige Schuld zugesprochen wurde, ist sicherlich positiv zu sehen. Damit bestätigt sich für mich der fehlende Realitätsbezug des ersten Urteils", meinte Hechenberger. Trotzdem sei auch das Urteil des OLG "immer noch nicht zufriedenstellend", da es für die Almbauern immer noch keine Rechtssicherheit gebe. Denn das Urteil lasse mehrere wichtige Fragen weiter unbeantwortet. Vor allem jene, wann ein, wie im Urteil erwähnter, "stark frequentierter Ort" vorliege, monierte Hechenberger.

Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess. Demnach musste der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

Eine Aufreger-Causa und ihre Folgen

Die tödliche Attacke sowie das erstinstanzliche zivilgerichtliche Urteil gegen den Bauern haben die Wogen hochgehen lassen. Letzteres rief auch die Politik auf den Plan. Das Urteil sorgte für einen Aufschrei bei den Verantwortlichen in der Landwirtschaft.

Von einem Ende der Almbewirtschaftung in der jetzigen Form und einer "massiven Gefährdung für die Almwirtschaft" war die Rede. Ein Runder Tisch in Tirol war die Folge, Politik und Landwirtschaft versprachen, den Bauern schadlos zu halten.

Platter kündigte Versicherung für Almbauern an

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kündigte an, dass es ab April eine Versicherung für alle Almbauern geben werde. "Wir werden die bereits bestehende Wegeversicherung auf Almen und Wiesen erweitern", meinte Platter im März. Die Kosten in der Höhe von rund 50.000 Euro werde das Land übernehmen. Zudem wolle man weiterhin mit Info-Kampagnen auf Prävention und Aufklärung setzen.

Türkis-blaue Aktion "Sichere Almen"

Auch die damalige türkis-blaue Bundesregierung trat auf den Plan. In Kooperation mit Interessensvertretern wurde ein ausgearbeitetes Aktionspaket "Sichere Almen" vorgestellt.

Gesetzesänderung

Die auf den Weg gebrachte und in National- wie Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung - es geht um eine Präzisierung des § 1320 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die Haftung von Viehhaltern geregelt ist - bezieht sich auf schädigende Ereignisse nach dem 1. Juli 2019. Bisher hatte das ABGB den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Nun werden auch Almbesucher und Wanderer in die Pflicht genommen, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. Auch für Tierhalter soll es deutlich mehr Rechtssicherheit geben, wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten.

Verhaltensregeln

In den angeführten Verhaltensregeln werden Almbesucher angewiesen, den Kontakt mit Weidevieh zu vermeiden. Vor allem eine Begegnung von Mutterkühen und Hunden sollte vermieden werden. Hunde sind zudem an der kurzen Leine zu führen und bei einem absehbaren Angriff durch ein Weidetier sofort von der Leine zu lassen. Ebenfalls darf der Wanderweg nicht verlassen werden. Blockiert Weidevieh diesen, dann soll es mit möglichst großem Abstand umgangen werden. Zäune sind zu beachten und Tore zu schließen. Weisen Kühe Anzeichen von Unruhe - wie das Heben und Senken des Kopfes oder Scharren mit dem Hufen - auf, müsse die Weidefläche zügig verlassen werden.

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