Alle freigesprochen im General-Partners- Prozess: Täuschungsabsicht liegt nicht vor

Marathon-Prozess endet nach rund sieben Jahren Staatsanwalt meldete Nichtigkeit gegen alle Urteile an

Fast sieben Jahre und acht Verhandlungstage lang mussten die von einem Schöffensenat in erster Instanz freigesprochenen sechs Angeklagten ehemaligen Vorstände und Manager der General Partners-Finanzgruppe, Wolfgang Kössner, sein Bruder Martin Kössner, Anton Kollmann, Corina Chwala, Gerhard Diesner und Rudolf Petritsch auf die gerichtliche Entscheidung über ihre Schuld oder Unschuld warten.

Alle freigesprochen im General-Partners- Prozess: Täuschungsabsicht liegt nicht vor

Einigen von ihnen sei dadurch ihre Karriere zerstört worden, bemerkte ein Verteidiger in seinem Plädoyer. Schuld an der langen Wartezeit sei vor allem die Staatsanwaltschaft Wien, wo der Akt jahrelang liegengeblieben sei, so der Anwalt. Vier von ihnen mussten zudem fünf Monate in Untersuchungshaft verbringen. Sie könnten von der Republik für diese Zeit eine Haftentschädigung in der Höhe von 100 Euro pro Tag beantragen.

Keine Täuschungsabsicht
Die sechs Angeklagten wurden von sämtlichen angeklagten Vorwürfen, sowohl vom Vorwurf des Verbrechens der Untreue als auch des gewerbsmäßigen schweren Betruges, freigesprochen. Richterin Bettina Neubauer begründete die Freisprüche unter anderem damit, dass einerseits im Zusammenhang mit dem Vorwurf des "Wertpapierrollens" keine Täuschungsabsicht vorgelegen sei, und andererseits im Zusammenhang mit dem Anklagepunkt der Untreue keine der mit den Kunden vereinbarten Veranlagungsrichtlinien überschritten worden sei. Staatsanwalt Markus Fussenegger meldet Nichtigkeit gegen alle Urteile an. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig. Die Creditanstalt, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Causa war ursprünglich in Klagenfurt anhängige und wurde dann in die Bundeshauptstadt delegiert. Die General Partners Beteiligungs AG (GP) fungierte als Holding, über die Immobilien-, Wertpapier-, Bank- und Beteiligungsgeschäfte abgewickelt wurden, wobei der General Commerce Bank (GCB) - der ehemaligen WMP Bank - eine bedeutende Funktion zukam. Die GCB befasste sich auch mit Vermögensverwaltung. Ende 1999 betrug das Gesamtvolumen dieses Geschäftszweigs 4,4 Mio. Euro, wobei die mit Abstand größten Kunden die Schweizer SEZ Holding AG des Villacher Halbleiterausrüsters SEZ sowie ein italienischer Wirtschaftsprüfer waren.

Nachdem am 23. Oktober 2000 keine Zahlungen mehr auf das Konto der GCB bei der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) erfolgten, kündigte die OeKB noch am selben Tag die Abwicklungserklärung. Kurz zuvor fand - unter unklaren Umständen - ein Mehrheitswechsel bei der US-Muttergesellschaft General Capital Partners (GCAP) statt. Bereits am Folgetag wurden die GCB-Aktien vom Handel an der Wiener Börse ausgesetzt. Am 31. Oktober wurde die Geschäftsaufsicht verhängt. Ein Dreivierteljahr später wurde am 6. August 2001 der Konkurs über die Bank eröffnet. Ins Rollen brachte die Causa die Kärntner Hypo Alpe Adria-Bank und in der Folge die Creditanstalt. Während sich die Creditanstalt dem jetzt erstinstanzlich abgeschlossenen Verfahren noch als Privatbeteiligte anschloss, tat dies die Kärntner Hypo nicht mehr.
(apa/red)