Alkohol, Rauchen, Ausgehzeiten: Kommt gleicher Jugendschutz für ganz Österreich?

Runder Tisch von Ministerin Haubner ohne Ergebnisse Können 16-Jährige bald uneingeschränkt fortgehen?

Alkohol, Rauchen, Ausgehzeiten: Kommt gleicher Jugendschutz für ganz Österreich?

Die Länder sprachen sich mehrheitlich für die Beibehaltung der Kompetenzen im Bereich Jugendschutz und Jugendförderung aus, während der Sozialministerin in diesem Punkt ein bundesweit einheitliches Gesetz vor Augen schwebte. Unterstützung bekam sie dabei unter anderem von ihrem Bruder, Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider, aber auch von der SPÖ-Jugendsprecherin Elisabeth Grossmann.

Mit gegenseitigen Vorwürfen reagierten nach dem Treffen die Jugendsprecher der Parteien: Die SPÖ fahre einen Zick-Zack-Kurs und habe keine einheitliche Linie in Fragen des Jugendschutzes, sagte Silvia Fuhrmann. Uwe Scheuch wetterte ebenfalls gegen den "Machtkampf zwischen der Bundespartei und den SPÖ-Ländervertretern". "Dies sei an Doppelbödigkeit nicht mehr zu überbieten." Sabine Mandak von den Grünen bezeichnete ÖVP und SPÖ als "große Koalition der Verweigerer", denen die machtpolitischen Einflussbereiche wichtiger seien als die Interessen der Jugend.

Der Runde Tisch habe sich als "Wahlkampfgag der Ministerin entlarvt" und habe weder neue Standpunkte noch konkrete Vorschläge gebracht, zeigte sich Grossmann enttäuscht. Der Geschäftsführer der Bundesjugendvertretung, Bernd Lunglmayr, kritisierte, dass kein konkreter Zeitplan für das weitere Vorgehen festgelegt wurde. Vor allem von Seiten der Länder habe man sich mehr Kompromissbereitschaft erwartet.

Das im Vorfeld von der SPÖ-Jugendsprecherin angeregte generelle Werbeverbot für Alkohol und Nikotinprodukte kam nach Angaben von Lunglmayr ebenso wenig zur Sprache, wie konkrete Inhalte der Jugendschutzharmonisierung. Das von der ständigen Konferenz der österreichischen Kinder- und Jugendanwälte erarbeitete Basispapier zur Vereinheitlichung der wichtigsten Bestimmungen, das als Diskussionsgrundlage dienen soll, wurde demnach nicht behandelt. Sozialministerin Haubner erwartet sich aber eine Vereinheitlichung in den Punkten Abgabe und Konsum von Alkohol bzw. Nikotin, Ausgehzeiten, Strafmaßnahmen und in der Definition des Begriffs "Jugendlicher".

Können 16-Jährige bald uneingeschränkt fortgehen?
Das als Diskussionsgrundlage dienende Basispapier zur Vereinheitlichung der wichtigsten Bestimmungen richtet sich generell an alle unter 18-Jährigen. Vom Jugendschutzgesetz ausgenommen sind Verheiratete oder Geschiedene beziehungsweise Jugendliche, die Bundesheer oder Zivildienst absolvieren. Geht es nach den Kinder- und Jugendanwälten, soll das Rauchen sowie der Alkoholkonsum für "Jugendliche bis 16 Jahre" weiterhin in allen Bundesländern tabu sein.

Ebenso wäre das Anbieten, die Weitergabe und der Verkauf von Zigaretten, Wein, Bier oder Schnaps an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Eine Differenzierung zwischen hochprozentigem Alkohol (über 14 Volumsprozent) und Niedrigprozentigem, wie dies derzeit in der Steiermark, Oberösterreich, Tirol und Salzburg besteht, wird im Vorschlag der Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht vorgesehen.

Bei den Ausgehzeiten schwebt den Anwälten das, in den östlichen Bundesländern vorherrschende, liberalere Modell vor. Demnach sollten über 16-Jährige in ihrem Fortgehdrang nicht mehr eingeschränkt werden. Bei den jüngeren Nachtschwärmern könnte künftig das so genannte "Lebensalter +10"-Modell zum Tragen kommen. Demzufolge dürfte zum Beispiel ein Zwölfjähriger bis 22 Uhr (12 Jahre + 10) ohne Begleitung unterwegs sein, ein 15-Jähriger bis ein 1 Uhr Früh.

Einlass in diverse Etablissements bleibt verwehrt
Allerdings gibt es Einschränkungen, was die Wahl der Lokale anbelangt: Tabu sind unter anderem Etablissements, die der Prostitution oder überwiegend dem Glücksspiel dienen. Wer dennoch an einem dieser Orte erwischt wird, beziehungsweise gegen eine andere Bestimmung verstößt, soll abgestraft werden: In einem ersten Schritt durch "ermahnen oder anzeigen". Wer angezeigt wird, dem droht ein Belehrungsgespräch durch einen Jugendberater oder eine Geldstrafe bis maximal 250 Euro.

Jugendanwalt Anton Schmid betonte, dass sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft eindeutig für eine bundeseinheitliche Regelung der Jugendschutzbestimmungen ausspricht - egal ob das letztendlich auf Bundes- oder auf Landesebene durchgesetzt werde. (apa/red)