AKW Hinkley Point: Köstinger zuversichtlich mit Berufung

Umweltministerin: Nicht alle Argumente im ersten Verfahrensschritt berücksichtigt

von

Nachdem der Europäische Gerichtshof die Staatsbeihilfen für das Atomkraftwerk im Juli 2018 für zulässig erklärt hatte, kündigte die Bundesregierung am Montag an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Diese sei gründlich geprüft worden, sah Köstinger ausreichend Gründe für ihre Zuversicht. Die Ministerin erwartet auch die Unterstützung Luxemburgs. Weiters verwies sie auf die Klage gegen das ungarische AKW Paks.

Köstinger betonte, dass es bei Hinkley Point nicht um den Ausbau an sich, sondern um das Beihilferecht und einen Präzedenzfall gehe. Die Frist, um Rechtsmittel zu ergreifen, laufe bis 13. September. Die Ministerin betonte generell: "Atomkraft ist keine Technologie der Zukunft."

Kommentare