Abtreibung in Europa:
Rückschritte angeprangert

Zugang wurde oftmals erschwert statt erleichtert - was ist wo erlaubt, oder nicht?

Auch im Jahr 2017 ist das Frauen zustehende Recht auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch noch immer nicht überall Realität - auch nicht in Europa. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Nils Muiznieks, hat nun sogar Rückschritte auf diesem Gebiet angeprangert. Mehrere Mitgliedsländer haben sogar Gesetze erlassen, die den Zugang zu legaler Abtreibung erschweren. Dazu zählen auch übermäßig lange Wartezeiten aufgrund administrativer Hürden, was de facto das Recht auf eine legale Abtreibung aushöhlt. Wie ist die Lage in Europa, wo gibt es Besonderheiten?

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Aktuelle Lage - Abtreibung in Europa:
Rückschritte angeprangert

Die meisten Länder in der Europäischen Union erlauben eine Abtreibung während des ersten Trimesters. Danach ist eine Abtreibung meist unter bestimmten Umständen erlaubt, wie zum Beispiel eine Gefährdung der Frau, Defekte beim Fötus oder wenn es durch eine Vergewaltigung zur Schwangerschaft kam.

Österreich

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich seit mehr als 30 Jahren straffrei, wenn er - nach ärztlicher Beratung - in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Danach darf – zusätzlich zu den oben genannten Gründen noch abgetrieben werden, wenn die Schwangere unter 14 Jahre alt ist.

Liberale Länder

In Dänemark etwa ist eine Abtreibung nach diesem ersten Trimester aufgrund einer Vielzahl von Gründen erlaubt, einschließlich sozioökonomischen – allerdings nur mit Genehmigung. Auch Holland ist sehr liberal in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch. Auf Verlangen der Frau ist es hier bis zur 22. Woche möglich. Interessant dabei: Die Niederlande zählen dennoch zu den Ländern mit den wenigsten Abtreibungen. Begründet wird dies wiederum mit einer guten Aufklärung und einem einfachen Zugang zu Verhütungsmitteln.

Für England, Wales und Schottland gilt ebenfalls eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte, ist ein Eingriff legal. In Nordirland hingegen darf nur bei Lebensgefahr für die Mutter abgetrieben werden und wenn sie selbstmordgefährdet ist.

Beratung in Deutschland

In Deutschland etwa ist die Abtreibung legal, wenn sie innerhalb der er ersten zwölf Wochen stattfindet – und die Schwangere mindestens drei Tage vorher an einem Beratungsgespräch an einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle teilgenommen hat (oder eine kriminologische Indikation vor liegt). Eine Abtreibung bleibt auch nach der Frist straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder ihr eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.

Spanien: Rajoy zog Pläne zurück

Trotz den sehr katholischen Wurzeln, sind in Spanien Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche zugelassen, bis zur 22. Woche können sie aus medizinischen Gründen legal sein. Der konservative Ministerpräsident Mariano Rajoy zog 2014 Pläne zurück, Abtreibungen wieder grundsätzlich für illegal zu erklären.

Polen: Ärzte können sich aus Gewissensgründen weigern

In stark katholisch geprägten Ländern könnten sich Ärzte unter Berufung auf ihr Gewissen weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, bemängelte der Europaratsbeauftragte. In Polen etwa hätten mehrere Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch für ein 14 Jahre altes Mädchen abgelehnt, das nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sei. Zudem wurde in Polen der Zugang zur "Pille danach" erschwert. Diese kann nicht mehr rezeptfrei in Apotheken gekauft werden. Frauen, die eine Schwangerschaft befürchteten, müssten einen Arzt finden, der ihnen das Medikament verschreibt. Eine heftig umstrittene Gesetzesvorlage, die ein völliges Verbot der Abtreibung vorgesehen hätte, wurde jedoch 2016 abgelehnt. Generell gilt in Polen, dass Abtreibungen nur erlaubt sind, wenn die Mutter vergewaltigt wurde, ihr Leben in Gefahr ist oder das Kind eine schwere Behinderung hat. Ein Arzt, der ohne diese Rechtsgrundlage einen Abbruch vornimmt, macht sich strafbar.

Irland: Verboten mit einer Ausnahme

Im katholischen Irland soll im kommenden Jahr ein Referendum zum Thema Abtreibungen stattfinden, wie die irische Regierung im September ankündigte. Abtreibungen sind in dem streng katholischen Land verboten - eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist – und das erst seit 2014. Viele Frauen reisen deshalb nach Großbritannien, um dort einen Abbruch vornehmen zu lassen. Dieselbe Rechtslange wie in Irland findet sich in Andorra.

Färöer: Erlaubnis vom Ehemann

Auf den Färöer-Inseln ist der Schwangerschaftsabbruch zwar legal, doch benötigen verheiratete Frauen die Zustimmung des Ehemannes dafür.

Straftat in Malta

Malta ist das einzige europäische Land, das den Schwangerschaftsabbruch ohne Ausnahme verbietet. Nicht einmal wenn das Leben der Frau auf dem Spiel steht, darf eine Abtreibung legal vorgenommen werden. Abtreibung als Straftat kann sogar mit einer Gefängnisstrafe zwischen 18 Monaten bis zu drei Jahren geahndet werden.

Mängel bei Zugang zur Verhütung - auch in Österreich

Menschenrechtsbeauftragter Muiznieks beanstandet in diesem Zusammenhang vielerorts Mängel beim Zugang zur Empfängnisverhütung, so auch in Österreich und der Tschechischen Republik. Denn die Krankenkassen erstatteten hierzulande die Kosten für Empfängnisverhütung gar nicht, in anderen Ländern ist die Kostenübernahme sehr eingeschränkt. In Deutschland etwa zahlten die Krankenkassen die Anti-Baby-Pille nur für Mädchen und junge Frauen bis 20 Jahre.

Muiznieks forderte die 47 Europaratsländer auf, das Recht der Frauen auf sexuelle Freiheit zu gewährleisten. Dazu gehöre eben das Recht auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch. In Ländern, wo Ärzte aus Gewissensgründen einen solchen Eingriff verweigern dürfen, müsse es für ungewollt schwangere Mädchen und Frauen Alternativen geben. Dafür zu sorgen, sei Aufgabe des Staates. Außerdem müssten die Europaratsländer für eine angemessene Sexualaufklärung in der Schule sorgen.