AK: „Sexuelle Belästigung
ist kein Kavaliersdelikt“

Bernadette Pöcheim: „Sexuelle Belästigung wird oft ins Lächerliche gezogen“

80 Prozent der Arbeitnehmerinnen sind im Laufe ihres Arbeitslebens von sexueller Belästigung betroffen. Ein großes Thema, das dennoch ins Lächerliche gezogen wird, meint die Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichberechtigung bei der Arbeiterkammer Steiermark.

von #metoo - AK: „Sexuelle Belästigung
ist kein Kavaliersdelikt“ © Bild: shutterstock

„Darf ich jetzt nicht einmal mehr einer Frau hinterherpfeifen?“ – eine Frage, die im Zuge der #metoo-Debatte immer öfter aufkommt. Aber stimmt das auch? Dürfen Männer das nun wirklich nicht mehr? Bernadette Pöcheim, Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichberechtigung bei der Arbeiterkammer Steiermark weiß die Antwort: „Durch diese Opfer-Täter-Umkehr wird die Problematik ins Lächerliche gezogen. Sexuelle Belästigung bezieht sich rein auf das Arbeitsleben. Wenn jemand einer Frau privat hinterherpfeift hat das nichts mit dem Gleichbehandlungsgesetz zu tun.“ Und weiter: „Frauen, die sich ans uns wenden, kommen nie deshalb, weil ihnen jemand hinterhergepfiffen hat. Die Fälle, die wir haben, sind wirklich schwerwiegend. Oft handelt es sich dabei um dramatische sexuelle körperliche Übergriffe.“ Die Klassiker dabei sind nach wie vor Po- und Busengrapschen.

»Frauen, die sich ans uns wenden, kommen nie deshalb, weil ihnen jemand hinterhergepfiffen hat.«

Pro Jahr gibt es bei der AK Steiermark rund 100 Beschwerden wegen sexueller Belästigung. 20 bis 30 davon landen bei Gericht. Auch die AK Wien berät betroffene Frauen. Daraus resultieren jährlich etwa 50 Gerichtsvertretungsfälle. Die Tendenz der Beschwerden sei allerdings gefühlsmäßig steigend, meint Irene Holzbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien. Oftmals werden Ratsuchende auch von den Beratern und Beraterinnen der Arbeiterkammer darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Vorgesetzten im Betrieb eine sexuelle Belästigung darstellt. „Ich nehme daher an, dass die Fälle, die zu uns kommen wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs sind“, sagt Holzbauer. 80 Prozent aller Arbeitnehmerinnen sind betroffen – die Dunkelziffer dahinter ist groß. Viele, die sich an die AK Steiermark wenden, haben bereits eine psychotherapeutische Behandlung hinter sich. Meist handelt es sich bei den Opfern um junge Frauen und Mädchen in unsicheren Positionen, wie Lehrlinge oder Praktikantinnen

Mann muss nicht um Frau "kämpfen"

Doch wieso kommt es überhaupt zu unerwünschten sexuellen Handlungen? „Es existiert immer noch das Bild, dass ein Mann um eine Frau kämpfen muss. Bei sexueller Belästigung handelt es sich immer um Machtausübung, vermehrt lassen sich diese in traditionellen Hierarchien finden. Hier braucht es eine Sensibilisierung der Führungskräfte. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie Frauen belästigen. Sie denken, es handelt sich um ein Lob mit dem sie Frauen eine Freude machen. So etwas ist im Arbeitsleben aber unangebracht und hat keinen Platz. Sexuelle Belästigung ist eben kein Kavaliersdelikt!“

»Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie Frauen belästigen. Sie denken, es handelt sich um ein Lob mit dem sie Frauen eine Freude machen«

Anders sieht das die Gleichbehandlungsanwältin Sandra Konstatzky: „Ich bin überzeugt, dass jeder Mensch erkennen kann, was ein Übergriff ist und was in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des anderen eingreift.“ Was sie Männern rät, die dennoch unsicher sind? „Im Zweifel immer auf Nummer sicher gehen und nachfragen“. Die klare Regel von Pöcheim lautet: „Nein heißt nein. Immer. Und nicht: ‚Ich versuche es noch einmal‘“.

„Gefahrenzone“ Weihnachtsfeier

Die Arbeiterkammer bietet zwar Vorträge und Seminare an, wichtig ist aber, dass es im Betrieb selbst klare Vorgaben gibt. Einschlägige Kalender gehören bei einer guten Firmenkultur ebenso verboten wie sexistische Sprüche. Auch sollte es eine Anlaufstelle geben, an die sich Betroffene wenden können. Den Opfern rät Pöcheim unerwünschtes Verhalten sofort aufzuzeigen und zu protokollieren. Oft sei es nämlich schwierig im Nachhinein - ohne Beweise oder Zeugen - Übergriffe glaubhaft zu machen. Wenn es dann zu Gerichtsverfahren kommt, hieße es dann „Die hat sich so aufreizend angezogen“ oder „Die hat es herausgefordert“, erklärt die Abteilungsleiterin. All das kann natürlich nie eine Entschuldigung sein. Außerdem rät sie zu Vorsicht bei Betriebs- oder Weihnachtsfeiern. Diese seien geradezu prädestiniert für solche Vorfälle.

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