Alle Infos für Air Berlin-Kunden

Abwarten, Umbuchen oder Stornieren? Das sollten Sie jetzt machen.

Nach zwei Tagen voller Flugausfälle scheinen die Krankmeldungen bei Air Berlin wieder abzuebben. Dennoch sind die Kunden, die noch ausstehende Flüge bei der insolventen Airline gebucht haben, verunsichert. Was passiert, wenn es wieder zu Massenausfällen kommt? Wie können Passagiere handeln?

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Fragen und Antworten - Alle Infos für Air Berlin-Kunden

Prinzipiell gilt, dass Fluggäste, die verständigt werden, dass ihr Flug gestrichen wurde „zwischen einer vollständige Rückzahlung der Ticketkosten oder einer anderen Beförderung wählen. Das ist rechtlich in einer EU-Verordnung festgelegt. Ob im Einzelfall ein Ersatzangebot akzeptabel ist, muss jeder Fluggast für sich selbst entscheiden. Grundsätzlich sollten den Betroffenen dadurch keine Mehrkosten entstehen“, so die Arbeiterkammer.

Fluggäste die normalerweise von einem Flug-Ausfall erst innerhalb von 14 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit verständigt werden, haben darüber hinaus Anspruch auf eine Entschädigung, sofern keine andere Beförderung angeboten wird, die nur geringfügig von den ursprünglichen Flugzeiten abweicht (ein bis zwei Stunden frühere Abflugzeit, zwei bis vier Stunden spätere Ankunftszeit).

Was tun wenn...

...ein bei Air Berlin gebuchter Flug noch aussteht:

Wer einen Flug gebucht hat bei Air Berlin, kann derzeit nur abwarten, ob dieser tatsächlich stattfindet. Nicht stornieren, denn eine Möglichkeit der kostenlosen Stornierung gibt es nicht, so Dr. Andreas Hermann vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich. Normalerweise bekommt man ohnehin nur einen Teil der Steuern und Gebühren bei einer Stornierung zurück, aber im Falle von Air Berlin ist sogar das „mutig“, wie Hermann es nennt und keine gute Idee. Auf Umbuchungen aufgrund der Angst einer möglichen Annullierung hat der Konsument kein Recht, da Air Berlin immer noch als normal operierende Fluggesellschaft tätig ist. Also lieber abwarten.

...dieser Flug dann spontan annulliert wird:

Wird dann tatsächlich am Abflugtag beispielsweise durch Medienberichte bekannt, dass es erneut zu Massenausfällen kommt, rät das Europäische Verbraucherzentrum immer zuerst die Airline anrufen oder sogar trotzdem zum Flughafen fahren, denn die Annullierung ist erst dann gültig, wenn die Airline den Kunden von sich aus kontaktiert hat. Bestätigt die Airline am Telefon den Ausfall, sofort eine schriftliche Bestätigung fordern und auf eine sofortige Umbuchung bestehen – natürlich möglichst zeitnah. Sind keine Flüge von Air Berlin verfügbar, besteht auch die Möglichkeit, auf eine Umbuchung zu einem Flug mit einer anderen Airline, das sind bestehende Fluggastrechte. Darauf solle man auch beharren.

...alle anderen Flüge voll sind:

Sollten auch diese Flüge alle bereits voll und ausgebucht sein, kann der Konsument in einem weiteren Schritt auch ein anderes Fortbewegungsmittel wählen und die Buchung eines Zuges oder etwa eines Mietautos fordern. Allerdings im ersten Schrit immer darauf bestehen, dass die Airline dies macht und bucht, da man bei einer Selbstbuchung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen bleibt.

...man im Endeffekt doch selbst bezahlt hat für eine Alternative:

Hat man im allerletzten Schritt dennoch selbst etwa ein Mietauto gebucht und bezahlt, wird empfohlen trotzdem eine – wenn auch aussichtslose - Forderung an die Airline zu stellen, diese Kosten rückzuerstatten. Werden diese auch nicht erstattet, bleibt dem Kunden nur mehr die Möglichkeit, die Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen, das heißt, es ist eine Anmeldung der Forderung beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg erforderlich. Gerechnet werden kann dann eventuell mit einer Ausbezahlung von etwa fünf bis zehn Prozent der angefallenen Kosten.

...eine bereits seit längerem offene Forderungen an Air Berlin besteht:

Dasselbe (der Antrag bei Gericht) trifft auch auf jene Kunden zu, die bereits seit vor dem 15. August eine noch offene Forderung an die Airline haben, denn auch wenn Air Berlin bis dato immer noch immer noch behauptet, diese erfüllen zu wollen, kann leider nicht davon ausgegangen werden.

...man noch Gutscheine oder Bonus-Meilen hat:

Auch Kunden mit bestehenden Gutscheinen fallen leider um. Diese werden nicht mehr angenommen und können ebenfalls in einer Konkursforderung an das Insolvenzgericht gestellt werden. Nicht mehr eingelöst werden auch die gesammelten Bonus-Meilen.

...man eine Pauschalreise gebucht hat:

Etwas besser gestellt sind Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben: „Sofern ein Air Berlin-Flug Teil eines Pauschalarrangements ist, können sich Betroffene an den Reiseveranstalter wenden, der für die vereinbarungsgemäße Durchführung der Reise (und damit auch für den Transport) zu sorgen hat. Sollte also ein im Rahmen einer Pauschalreise gebuchter Flug nicht wie geplant stattfinden, muss der Reiseveranstalter ohne Mehrkosten Abhilfe für Reisende schaffen; weitergehende Ansprüche - zu denken ist hier beispielsweise an Preisminderung wegen Verlust eines Urlaubstages aufgrund einer späteren Beförderung - sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen", so der Verband für Konsumenteninformation (VKI).

Rat: Kein Gepäck mehr aufgeben

Zudem riet das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl schon vor kurzem, bei Air Berlin lieber keine Koffer mehr aufzugeben. Der Grund: Wenn ein Koffer verloren geht oder beschädigt wird, ist das wohl das Pech des Kunden. Die Airline wird den Schaden vermutlich nicht mehr begleichen.

Hilfsstelle

Für Rat und Hilfe können sich Kunden an das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingerichtete Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) wenden, das auf grenzüberschreitende Verbraucherbeschwerden spezialisiert ist: http://europakonsument.at/

Bedeutende Entscheidung des Gerichts für Verspätungen

Indes hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Flugreisenden auf Ausgleichszahlungen bei großer Verspätung weiter gestärkt, wie die APA berichtet. Demnach müssen Airlines in solchen Fällen auch dann zahlen, wenn sie statt eines eigenen Flugzeugs eine Maschine einsetzen, die von einer anderen Gesellschaft samt Besatzung gemietet wurde, wie der BGH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied.

Die Entscheidung ist im Hinblick auf die Krise der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin für zahlreiche Reisende auch von Eurowings von Bedeutung. Die Lufthansa-Billigtochter Eurowings hat im Rahmen einer Wet-Lease-Kooperation Flugzeuge von Air Berlin einschließlich des gesamten Flugbetriebs mit Crews und Wartung angemietet und bedient mit der Air Berlin-Tochter Niki Air etwa die Strecke nach Mallorca.