Erster Entwurf für Ärzte-Arbeitszeit

Ab 2015 sollen Arbeitszeiten in Etappen verringert werden - 48 Stunden erst ab 2012

von
Neuregelung - Erster Entwurf für Ärzte-Arbeitszeit

Handlungsbedarf entstand nicht zuletzt durch eine EU-Mahnung. Unionsweit wird nämlich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorgeschrieben. Die derzeit geltenden heimischen Regelungen erlauben aber Dienste bis zu 72 Stunden pro Woche. Um das drohende Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, hat das Sozialministerium bereits eine Stellungnahme nach Brüssel geschickt, in der versichert wird, dass man an einer Änderung arbeite, die kommendes Jahr gelten soll. Den Ländern bereiten freilich befürchtete Mehrkosten in Millionenhöhe gehöriges Kopfzerbrechen.

48 Wochenstunden erst ab 2021

Der nun vorliegende Plan sieht indes nicht vor, dass bereits ab dem kommenden Jahr eine Maximalarbeitszeit von 48 Wochenenden gelten soll. Laut Bericht des ORF-Radios soll das erst ab 2021 gelten. Bis 2018 soll der Stufenplan Dienste von durchschnittlich 60 Stunden ermöglichen, bis 2021 55 Stunden. Basis dafür wären Betriebsvereinbarungen sowie persönliche Einverständniserklärungen der Beschäftigten. Ab 2021 gälte demnach das 48-Stunden-Limit, wäre aber aufgrund eines Durchrechnungszeitraums von einem Jahr flexibel handhabbar.

Das Ministeriums wollte solche Details nicht kommentieren. Man habe jedenfalls einen "informellen" Gesetzesentwurf vorgelegt, der noch nicht in Begutachtung geschickt wird, aber nun mit den Ländern erörtert werde. Der genaue Zeitplan hänge somit auch vom Gesprächsverlauf ab, nach wie vor habe man aber das Ziel, heuer ein Gesetz zu beschließen, das 2015 in Kraft treten soll.

Kommentare