Das Gericht befand den Angeklagten der Beleidigung, der Verbreitung von Pornografie sowie der Verletzung der Rechte am eigenen Bild für schuldig, berichtet ZDNet. Es sei technisch nicht möglich, die Dateien wieder aus dem Internet zu löschen, betonte Richter Mirko Schulte in der Urteilsbegründung. "Man wird an die elektronische Litfaßsäule geklebt und den Voyeuren zum Fraß vorgeworfen."
Als die 43-Jährige plötzlich Anrufe und E-Mails fremder Männer erhielt, war sie auf die Pornobilder aufmerksam geworden. Mitschüler hatten zudem ihre Tochter darauf angesprochen, so ZDNet. (red)