21-jähriger Vorarlberger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Zu zehn Monaten bedingter Haft und 4.320 Euro Geldstrafe

von

Vor dem Schwurgericht zeigte sich der Angeklagte, der auch dem Verfassungsschutz bekannt ist, teils geständig. Die ihm vorgeworfene Liste der Taten war lang: So soll sich der 21-Jährige etwa ein großes schwarzes Hakenkreuz auf die rechte Brust gemalt und mit einem Freund - dieser hatte einen Reichsadler und die Zahl "88"auf der linken Brust tätowiert sowie ein Hakenkreuz auf den Bauch gemalt- mit freiem Oberkörper in einem Partyraum für Fotos posiert haben. Ein T-Shirt mit eindeutigen Aufdrucken wie "Amok", "Ehre", "Treue" und "Gott mit uns" soll er mehrmals in der Öffentlichkeit getragen haben. Bei einer Antiflüchtlings-Demo der "Identitären Bewegung Österreich" in Spielfeld war der 21-Jährige zudem mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Bloud and Honour" gesehen worden.

Dies und die bei einer Hausdurchsuchung gefundenen einschlägigen Schmuck- und Kleidungsstücke hatten die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen: Auf einem Kleiderhaken wurde eine Halskette mit einer Schwarzen Sonne - einem Symbol der SS - offen zur Schau gestellt. Eine Schnalle mit demselben Symbol zierte einen Gürtel.

Der 21-Jährige rechtfertigte sich damit, bei der Fotoaufnahme zu viel Alkohol getrunken zu haben, und schwächte ab. Das T-Shirt habe er geschenkt bekommen, den Pullover ebenfalls. Nazi-Symbole hätten für ihn keine Bedeutung, sagte er.

Die Geschworenen folgten seinen Ausführungen aber nicht und sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann mehrfach gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatte. Mildernd für das Urteil wurden das Alter unter 21 Jahren zum Zeitpunkt der Taten sowie das teilweise Geständnis gewertet. Erschwerend wirkte sich hingegen eine Vorstrafe und die Anzahl der Taten aus, die gegen das Verbotsgesetz verstießen.

Kommentare