17 Jahre nach Betrug: Zwei Ex-Manager der Salzburger Sparkasse jetzt im Gefängnis

Dritter Verurteilter bekam wegen Krankheit Aufschub Polizei musste uneinsichtige Ex-Banker abholen

Fast 17 Jahre nach der Veruntreuung von Anlegergeldern treten zwei der drei verurteilten Ex-Manager der Salzburger Sparkasse jetzt ihre Haftstrafen an. Nach einem zähen Prozess, in dem alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, wurden die beiden früheren Vorstandsdirektoren Gerhard Schmid (66) und Klaus Buttenhauser (62) zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der Kreditbetreuungsreferent Josef K. (53) fasste eine Strafe von vier Jahren aus. Buttenhauser bekam wegen Haftunfähigkeit vorerst Aufschub.

Die drei Angeklagten waren im Juni 2005 rechtskräftig wegen Untreue verurteilt worden.

Sechs Angeklagte, drei Verurteilte
Insgesamt waren im Jahr 2002 im so genannten WEB-III-Prozess sechs Sparkassen-Manager angeklagt. Der mittlerweile verstorbene ehemalige Sparkassen-Vorstandsdirektor Harald Zimmerl (76) war aber krankheitsbedingt von Beginn weg verhandlungsunfähig. Zwei Manager wurden freigesprochen, drei verurteilt. Der ehemalige Vorstandsdirektor Gerhard Schmid erhielt vier Jahre und sechs Monate, ebenso Ex-Vorstandsdirektor Klaus Buttenhauser (62), der Kreditbetreuungsreferent Josef K. wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Buttenhauser ist aber derzeit nicht haftfähig, weshalb er bis 1. Juni 2006 Aufschub erhielt, wie der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Philipp Bauer, am Montag mitteilte.

Kapitalveruntreuung in großem Stil
Die Sparkassen-Manager wurden verurteilt, weil sie von den Verrechnungsrädern ("Schneeball-System" oder "Loch-auf-Loch-zu-Methode") im Bautreuhand-WEB-IMMAG-Konzern gewusst und dadurch indirekt mitgewirkt hätten. Dadurch soll für rund 25.000 Anleger ein Schaden von mehr als einer Mrd. Schilling (72,7 Mio. Euro, Anm.) entstanden sein. Alle drei Verurteilten hätten über das Gesamtobligo des Imperiums genau Bescheid gewusst, hieß es in der Urteilsbegründung.

Gericht blieb hart
Schmid und K. hatten zunächst um Haftaufschub angesucht. Nachdem dies - untermauert durch psychiatrische Gutachten - Mitte Februar 2006 rechtskräftig abgewiesen worden war, suchten sie noch um eine Herabsetzung der Strafe sowie um eine bedingte Strafnachsicht an, weil sie zwischenzeitlich Schadenersatz geleistet hätten. Auch dies lehnte das Gericht ab, weshalb die beiden heute ihre Strafe antreten mussten. Da sie freiwillig nicht "eingerückt" waren, wurden sie von der Polizei abgeholt, so Bauer zur APA.

(apa/red)