15 Jahre Haftstrafe im "Silvester-Mord":
21-Jähriger wollte Vergewaltigung rächen

Wien: Erschwerend war "heimtückische Begehung" Acht und 13 Jahre für mitangeklagte Beitragstäter

15 Jahre Haftstrafe im "Silvester-Mord":
21-Jähriger wollte Vergewaltigung rächen

Wegen Beteiligung am Mord wurden der beste Freund des Todesschützen sowie ein ebenfalls mit jenem befreundeter 24-jähriger Mann schuldig erkannt. Letzterer hatte Alexander W. die Waffe besorgt, diesen an den Tatort begleitet sowie an der Gegensprechanlage geläutet und damit das Opfer aus der Wohnung gelockt. Der 24-Jährige erhielt 13 Jahre Haft, der um drei Jahre Jüngere, der in das Mordkomplott eingeweiht war und Alexander W. ein falsches Alibi verschafft hatte, acht Jahre Haft.

Der Schütze hatte bereits beim Prozessauftakt am 1. April ein umfassendes Geständnis abgelegt und dargelegt, wie sehr es an ihm nagte, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Freundin eingestellt hatte. Der damals 20-Jährige war überzeugt, dass Harald W. und ein zweiter Mann seiner Verlobten K.o.-Tropfen in ein Getränk getan und sie damit dazu gebracht hatten, bei ihnen zu übernachten.

Gesteuert aus Wut
"Ich war nur mehr angesteuert von der Wut", erklärte Alexander W. den Geschworenen. Auf dem staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbeschluss waren Name, Anschrift und Telefonnummer von Harald W. angegeben, den der Lehrling in weiterer Folge ausspionierte und zu töten beschloss. Als "Mordtermin" wählte er mit Bedacht Silvester, da er keinen Schalldämpfer für die Pistole auftreiben konnte.

Als Harald W. die Wohnungstür öffnete, schoss ihm Alexander W. wortlos ins Gesicht. Das Projektil drang dem Mann in den Mund, prallte gegen die Wirbelsäule und wurde vom Opfer verschluckt. Dem nur mit einem Frotteebademantel Bekleideten gelang es noch, auf die Straße zu wanken, wo er mit seiner klaffenden Wunde von außen gegen eine Lokalscheibe klopfte und verzweifelt versuchte, sich zu artikulieren.

Zunge und Kehlkopf zerfetzt
Da das Projektil aber nicht nur sieben Zähne zerschmettert, sondern auch Zunge und Kehlkopf zerfetzt hatte, konnte sich Harald W. nicht mehr verständlich machen. Er erlag schließlich im Notarztwagen seinem massiven Blutverlust.

Glimpflich änderte das Geschworenenverfahren für einen 22-Jährigen, der sich als Viertangeklagter verantworten hatte müssen, weil er Alexander W. mit seinem Auto an den Tatort gebracht hatte. Ihm glaubten die Geschworenen, dass er bis zuletzt keine Ahnung hatte, dass jemand getötet werden sollte, sondern mit einer bloßen "Abreibung" gerechnet hatte. Er wurde als Beitragstäter zu einer Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

(apa/red)

Kommentare

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was?? ich verstehe ja das man für mord ins gefängnis kommt, aber 15 jahre?? die ganzen kinderschänder, vergewaltiger usw. im speziellen unsere geistlichen kommen mit einer entschuldigung oder ein paar jährchen davon??? und die kirche zahlt ein paar minibeträge als entschuldigung. WAS SOLL DAS??

hubsifubsi melden

Re: was?? ich finde dieses urteil ist eine frechheit,ich mag ihn nicht,aber elsner bekommt fuer einen finanziellen delikt 10 jahre haft und ein moerder geht mit 15 jahre in den knast,fuer mich ein glattes fehlurteil,dieser mensch gehoert lebenslaenglich,wie im prinzip jeder moerder lebenslaenglich weggesperrt gehoert,in amerika wuerde nicht mehr rauskommen,was fuer ein fehlurteil !!!!!!!! ein menschenleben ist bei unserer justiz nix wert!!!!

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