14-Jähriger soll Mutter erstochen haben

Jugendlicher soll mehrmals mit Messer auf 55-jährige Mutter eingestochen haben

In Kirchschlag in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt) soll ein 14-Jähriger am Montag seine Mutter erstochen haben. Bei den Einvernahmen hat er den Mordvorsatz bestritten, machte aber umfassende Angaben zum Geschehen. Die Entscheidung, ob U-Haft über den Beschuldigten verhängt wird, soll Mittwochmittag fallen.

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Niederösterreich - 14-Jähriger soll Mutter erstochen haben

Der Beschuldigte wurde in der Nacht auf Dienstag in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert, sagte Markus Bauer von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Ein U-Haft-Antrag wurde gestellt.

Der 14-Jährige soll mit einem Messer auf seine laut dem Wiener Neustädter Staatsanwalt Markus Bauer etwa 55 Jahre alte Mutter eingestochen haben. Wie oft, war noch Gegenstand von Ermittlungen. Mit dem vorläufigen Ergebnis der Autopsie werde in den kommenden Tagen gerechnet, so der Behördensprecher.

Streit ging voran

Dem Verbrechen soll ein Streit vorangegangen sein. Der Beschuldigte sei österreichischer Staatsbürger, sagte Bauer.

Jugenliche spircht von "Traumzustand"

Bereits am Montag sei der 14-Jährige polizeilich einvernommen worden, am Dienstag folgte die Befragung durch die Staatsanwaltschaft, sagte Bauer. Dabei habe der Verdächtige den Vorfall eingehend beschrieben. Was darüber bisher kommuniziert wurde, stamme großteils "von seinen Aussagen", sagte der Behördensprecher. "Er kann sich aber nicht erklären, wie es zu der Tat kommen konnte", hielt Bauer fest. Der Jugendliche sprach demnach "von einem Traumzustand, den er hatte und in dem das passiert sein soll".

Familie in Betreuung der Jugendfürsorge

Medienberichte, wonach der Bursche nach der Tat selbst die Polizei gerufen habe und geständig gewesen sei, konnte der Staatsanwalt nicht bestätigen. Von "Ermittlungen dahin gehend" sprach er, dass die Familie in Betreuung der Jugendfürsorge gewesen sein soll.

Junge bisher unauffällig

Der 14-Jährige war bisher unauffällig, sagte der Bürgermeister von Kirchschlag in der Buckligen Welt, Josef Freiler, im Gespräch mit der APA. Er habe nicht wirklich Kontakt zu der alleinerziehenden Frau und deren Sohn gehabt, aber ihm sei auch nichts zu Ohren gekommen, auch aus der Schule nicht.

Vater vor Jahren verstorben

Er sei sehr überrascht und schockiert, so Freiler. Die 55-jährige Einheimische hat mit ihrem Sohn in einer Wohnung gelebt. Der Vater des Burschen soll schon vor Jahren gestorben sein.

Die am Dienstag bekannt gewordene Bluttat ist die zehnte an einer Frau in diesem Jahr in Niederösterreich. Kirchschlag in der Buckligen Welt ist eine Stadtgemeinde mit etwa 3.000 Einwohnern und als Passionsspielort bekannt.

2018 vier Jugendliche wegen Mordes verurteilt

Im Jahr 2018 sind in Österreich vier Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen vollendeten Mordes verurteilt worden. Auch zwei junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) wurden wegen des gleichen Delikts schuldig gesprochen. Alle sechs unter 21-Jährigen waren Burschen, so die Zahlen der Statistik Austria.

Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt 24 Personen unter 21 Jahren wegen vollendeter Tötungsdelikten verurteilt - sie alle waren Männer. So wurden von 2012 bis 2018 elf vollendete Morde durch Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren verurteilt. Dazu kamen in diesen sieben Jahren zwölf Verurteilungen wegen vollendeten Mordes und einer wegen Totschlags durch Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren. Insgesamt 16 Jugendliche wurden in diesen sieben Jahren wegen Mordversuchs verurteilt, davon waren drei Mädchen.

Strafrahmen für Jugendliche geringer

Das Strafrecht sieht für Mord (§ 75 StGB) zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe vor, für Totschlag (§ 76 StGB) sind es fünf bis zehn Jahre Haft. Die Strafrahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind in vielen Fällen niedriger als bei Erwachsenen. Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für junge Erwachsene, das sind Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten Besonderheiten in Bezug auf den Strafrahmen. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt waren, gilt die Höchststrafe von 15 Jahren Haft.

Anstelle der zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord sieht das Jugendgerichtsgesetz für Personen ab 16 Jahren eine Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren vor. Burschen und Mädchen unter 16 Jahren droht für Mord ein bis zehn Jahre Haft.