13 Jahre Haft für den Vorarlberger "Axt-Attentäter": Mann in Anstalt eingewiesen!

Opfer Schadensersatz von 5.700 Euro zugesprochen

Mildernd wirkte sich das Geständnis des Mannes aus, dass es bei einem Mordversuch geblieben war und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Als erschwerend wurde die einschlägige Vorstrafe des Angeklagten gewertet. Dem Opfer, das immer noch an den Folgen der schweren Kopf- und Nackenverletzungen leidet, wurde ein Schadensersatz von 5.700 Euro zugesprochen.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Vorarlberger zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, wenn auch in eingeschränktem Maß. Der 47-Jährige habe Schwierigkeiten, Emotionales zu artikulieren. Die so aufgestaute Wut entlade sich vor allem in Verbindung mit Alkohol in Gewalt, so der Gutachter.

Axt in Jagdhütte gefunden
An jenem Sonntag im April hatte der angeklagte Lagerarbeiter, der unter Persönlichkeitsstörungen leidet, eine Radtour im so genannten "Schweizer Ried" in Lustenau unternommen. Der Mann war nach eigenen Angaben angetrunken, in ihm hatte sich Wut aufgestaut. Um sein Fahrrad zu reparieren, suchte er in einer Jagdhütte nach Werkzeug. Als er keines fand, nahm er kurzerhand eine Axt und beschloss, an irgendeiner Person seine Wut abzureagieren.

Sein Opfer fand der 47-Jährige in einer 34-jährigen Joggerin. Er schlug mit der stumpfen Seite des Beiles auf die Frau ein, bis er sie für tot hielt. Dieser Irrtum rettete der Frau vermutlich das Leben. Das Opfer erlitt einen Schädelbasisbruch, einen Trommelfellriss und Rissquetschwunden. (apa)