13-Jährige in Wien geschwängert: Teilbedingte Haft für 26-Jährigen

Erwachsener führte Beziehung mit Unmündiger

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Das Mädchen stammt aus schwierigen familiären Verhältnissen. Beide Elternteile sind besachwaltert. Mit neun kam die Tochter auf Initiative des Jugendamts in eine betreute WG, nachdem sie ständig ausgerissen war und nicht mehr die Schule besucht hatte. Erst mit 13 wurde das Mädchen wieder den Eltern anvertraut.

In dieser Zeit lernte die Kleine den damals 23-Jährigen kennen, der ebenfalls keine leichte Kindheit hatte. Er war drei Monate alt, als ihn sein leiblicher Vater derart heftig verprügelte, dass er mit einem Schädel-Hirn-Trauma im Spital behandelt werden musste. Außerdem löste sich am linken Auge die Netzhaut ab. Seither ist er auf diesem Auge blind. Aufgrund der im Säuglingsalter erlittenen Schläge ist bei dem Mann außerdem eine leichte Intelligenzminderung gegeben, wie Gerichtspsychiater Peter Hoffman feststellte, der den mittlerweile 26-Jährigen begutachtet hat. Dem Sachverständigen zufolge ist der junge, unter Sachwalterschaft stehende Mann am Arbeitsmarkt kaum mehr vermittelbar: "Nahe liegend wäre, dass er um eine Invaliditätspension einreicht."

Der 26-Jährige dürfte sich grundsätzlich schwertun, Frauen in seinem Alter kennenzulernen. Bevor er das unmündige Mädchen kennenlernte, das er später schwängerte, soll er schon mit einer anderen 13-Jährigen liiert gewesen sein. Er habe gewusst, dass das Mädchen, das er wiederholt bei sich übernachten ließ, "zu jung ist", war der Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nach einigem Hin und Her geständig: "Ich hab' ihr auch gesagt, ich mach mich strafbar. Ich hab' ihr gesagt, dass ich die Beziehung nicht führen kann." Die 13-Jährige sei aber "immer wieder aufgetaucht".

Die Eltern der Kleinen kannten den Mann und ließen das Paar auch zwei Wochen in ihrem Haus in Wien-Favoriten wohnen, was den Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Geiler) einigermaßen wunderte. "Ich hab mir gedacht, dass das normal ist, wenn man einen Freund hat", bemerkte die Mutter im Zeugenstand. Darauf angesprochen, dass ihre Tochter damals erst 13 und ihr Freund mehr als zehn Jahre älter war, sagte die Frau: "Die muss ja nix haben mit ihm." Sie sei davon ausgegangen, "dass die nur z'samm miteinander kuscheln".

Der Vater des Mädchens verwies wiederum darauf, in seinem Haus hätten die Zimmer keine Türen. Er habe "immer reingesehen, was da los war". Außerdem gab er dem Freund seiner Tochter "Tipps, dass wir nichts haben", wie wiederum dieser erklärte. Einen Tag, bevor das Jugendamt zu einem Kontrollbesuch angesagt war, schickte der Vater den jungen Mann allerdings fort. Er wollte, "dass es keine Schwierigkeiten gibt", wie der Vater in seiner Zeugenbefragung zu Protokoll gab.

Dass ihre Tochter schwanger war, erfuhren die Eltern von einer Freundin, die das Mädchen im Sommer 2016 im Freibad sah. "Die hat einen Bauch, die ist schwanger", meinte die Freundin am Telefon zur Mutter. Diese ging darauf mit ihrer Tochter zum Frauenarzt, wo sich die Vermutung bestätigte. Der Arzt verständigte die Polizei.

Das inzwischen 15 Jahre alte Mädchen brachte Ende 2016 eine gesunde Tochter zur Welt. Diese wächst bei Pflegeeltern auf. Der Vater der Kleinen wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig erkannt und bekam dafür 24 Monate, davon acht Monate unbedingt. Begründet wurde das milde Urteil mit den besonderen Umständen des Falls. Berücksichtigt wurde bei der Strafbemessung auch die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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