Teile des türkis-blauen "Sicherheitspakets" verfassungswidrig

VfGH kippt türkis-blaue Bestimmungen über "Bundestrojaner" sowie Auswertung von Daten über Autofahrer

Weite Teile des türkis-blauen "Sicherheitspakets" sind verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter am Mittwoch bekannt gegeben. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen über den "Bundestrojaner" sowie über die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer.

von
Überwachung - Teile des türkis-blauen "Sicherheitspakets" verfassungswidrig

SPÖ und NEOS hatten die von ÖVP und FPÖ 2018 beschlossenen Überwachungsmaßnahmen beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Die von ÖVP und FPÖ ab April 2020 geplante Überwachung von Computersystemen mit einem "Bundestrojaner" hat der Verfassungsgerichtshof noch vor Inkrafttreten gekippt. Diese verdeckte Überwachung von Computersystemen wäre aus Sicht der Verfassungsrichter "nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig", zitierte Grabenwarter aus dem Erkenntnis des Höchstgerichts.

Insbesondere kritisiert der Verfassungsgerichtshof, dass die geplanten Überwachungsmaßnahmen keinen ausreichenden Schutz von in die Überwachung einbezogenen unbeteiligten Dritten vorsehen. Die Überwachung von Computersystemen erlaube "Einblick in sämtliche, auch höchstpersönliche Lebensbereiche" und lasse Rückschlüsse auf die Gedanken, Vorlieben, Neigungen, Orientierungen und Gesinnungen der Anwender zu. Dies sei nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig.

Zwar räumte Grabenwarter ein, dass auch von anderen Überwachungsmaßnahmen wie etwa Videoüberwachung oder Observation unbeteiligte Dritte betroffen sein können. Die verdeckte Infiltration von Computersystemen erreiche aber eine "signifikant erhöhte Streubreite".

SPÖ und NEOS bejubeln Höchstrichter-Spruch

SPÖ und NEOS, die die aufgehobenen Überwachungsmaßnahmen beim Verfassungsgericht angefochten haben, bejubeln den Spruch der Höchstrichter. "Das ist ein großer Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und schützt unsere freie Gesellschaft", sagte SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner. NEOS-Vizeklubchef Niki Scherak sprach von einem "fulminanten Sieg für die Freiheit".

"Massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte konnten verhindert werden. Mit uns wird es keinen Überwachungsstaat geben", deponierte Rendi-Wagner in einer ersten Reaktion auf die weitgehende Aufhebung der Überwachungsmaßnahmen.

Scherak reagierte "mit größter Erleichterung und geradezu euphorisch" auf das Erkenntnis der Höchstrichter. "Diese Entscheidung des VfGH ist eine klare Absage an die umfassenden Überwachungsfantasien der Herren Kurz, Kickl und Sobotka und der gesamten ÖVP/FPÖ-Regierung", so der Vizeklubchef der NEOS. Sowohl der Bundestrojaner als auch die Auto-Kennzeichenerfassung seien absolut unverhältnismäßig gewesen. Hier habe eine flächendeckende, anlasslose und willkürliche Überwachung und ein "Frontalangriff auf den liberalen Rechtsstaat" gedroht.