"Ehe für alle"
ab 2018 in Österreich?

VfGH prüft Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte am Dienstag mit, dass er die Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare prüft.

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Österreich - "Ehe für alle"
ab 2018 in Österreich?

Konkret prüft der VfGH die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" in Paragraf 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) zur Gänze. Anlass des Verfahrens ist die Beschwerde von in eingetragener Partnerschaft lebenden Frauen, die die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben.

Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht Wien mit dem Hinweis auf § 44 ABGB abgelehnt.

Prüfungsbeschluss des VfGH

In seinem Prüfungsbeschluss stellt der VfGH dar, wie sich die Rechtslage seit der Schaffung des EPG entwickelt und zur weitgehenden Angleichung von Ehe und eingetragener Partnerschaft geführt hat. Dennoch bestehen unterschiedliche Rechtsinstitute "für sonst in ihrem Wesen und ihrer Bedeutung für den individuellen Menschen grundsätzlich gleiche Beziehungen".

Doch selbst bei einer völlig gleichen Ausgestaltung dieser beiden Institute dürfte die Beibehaltung verschiedener Bezeichnungen "zum Ausdruck bringen, dass Personen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgrundsatzes eben nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung sind".

Der VfGH wird nun ein Gesetzesprüfungsverfahren einleiten, um zu klären, ob die im Prüfungsbeschluss geäußerten Bedenken zutreffend sind. In diesem Verfahren werden schriftliche Stellungnahmen u.a. von der Bundesregierung eingeholt. Eine Entscheidung sei in einer der nächsten Sessionen des VfGH zu erwarten. Auf einen genaueren Zeitplan wollte man sich auf Nachfrage nicht festlegen.

»Wir sind überglücklich«

Anwalt Helmut Graupner, der die Frauen vertritt, rechnet mit einem Beschluss noch im Dezember, und zwar im Sinne seiner Mandantinnen. "Wir sind überglücklich", sagte er zur APA. Er sei "sehr zuversichtlich", denn nach menschlichem Ermessen gebe es kein gegen eine Öffnung sprechendes inhaltliches Argument mehr. Wenn alles gut geht, "könnten erste Paare Anfang 2018 heiraten", freute er sich.

Der VfGH sei seiner Seite in allen Argumenten gefolgt und gebe seine eigene Rechtsprechung in der Sache auf, betonte Graupner. Bisher habe der Gerichtshof die Ansicht vertreten, dass zwei verschiedene Rechtsinstitute zulässig seien, mit der einzigen Begründung, dass nur die Ehe auf die Möglichkeit der Elternschaft ausgerichtet sei.

Mittlerweile seien aber völlig gleiche Familiengründungsrechte durchgesetzt. Diskriminiert seien aber weiter die Kinder, weil sie in einer Eingetragenen Partnerschaft zwangsweise unehelich seien. Zudem seien die Partner einem "permanenten Zwangsouting" ausgesetzt. Hier sei der VfGH nun der Argumentation des Rechtskomitees vollständig gefolgt. Graupner hob auch hervor, dass der VfGH nicht nur die Beschwerde des Paars, sondern auch des Kindes zugelassen habe.

Dass die "Ehe für alle" damit ohne Parlamentsbeschuss, sondern mittels Aufhebung des EPG und des Passus "verschiedenen Geschlechts" aus dem ABGB erfolgen könnte, "ist uns fast lieber", so Anwalt Graupner, denn dies könnte dann nur noch mittels Verfassungsmehrheit ausgehebelt werden. Dennoch sei es "traurig, wenn die letzten 20 Jahre die Politik nichts weiterbringt" und auch die letzte Frage vor Gericht entschieden werden müsse.

Die ÖVP habe in diesem Gleichstellungsbereich "immer blockiert, jeden Millimeter", die Höchstgerichtsentscheidungen letztlich aber immer akzeptiert. Ähnlich sei dies in den letzten 21 Jahren bei der FPÖ gewesen. SPÖ, Grüne und NEOS hatten sich hingegen im Windschatten der deutschen Entscheidung für eine Öffnung auch in Österreich stark gemacht.

Jubel bei Befürwortern

Die Prüfung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare durch den Verfassungsgerichtshof ist in der Community und von Befürwortern der "Ehe für alle" bejubelt worden. Von den politischen Parteien freuten sich SPÖ und NEOS.

"Dass der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren erstmals klar die generelle Diskriminierung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft erkennt, ist ein immens wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichen Rechten für alle ÖsterreicherInnen", erklärte Bundesrat Mario Lindner, Vorsitzender der sozialdemokratischen LSBTI-Organisation SoHo, in einer Aussendung.

Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak stellte fest: "Nach der Bevölkerung ist möglicherweise auch die Judikatur der Politik einen Schritt voraus" und komme "den ewiggestrigen Parteien ÖVP und FPÖ zuvor". Aber: "Es wäre bedeutend besser, wenn das Parlament endlich selbst die Ehe öffnet und sich nicht weiter drückt", so Scherak.

Bei den Grünen kommentierte Alev Korun die VfGH-Prüfung auf Twitter mit einem "Yes".

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