Licht ins Dunkel 2009

vonapa/red - 07
Dienstag, 21. August 2012

Nachspiel für den ORF

  • Elmar Oberhauser lud Vassilakou 2009 vom Weihnachtskränzchen der Spitzenpolitiker aus
Licht ins Dunkel 2009 • Nachspiel für den ORF
 

Der ORF hat vor zweieinhalb Jahren gegen das im ORF-Gesetz verankerte Objektivitätsgebot verstoßen, weil er den Grünen nicht erlaubt hatte, am Heiligen Abend 2009 ihre stellvertretende Bundessprecherin Maria Vassilakou zu "Licht ins Dunkel" zu entsenden. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) letztinstanzlich festgestellt und eine Beschwerde des ORF über ein entsprechendes Vorurteil als unbegründet abgewiesen.

Der ORF hatte damals eine weihnachtliche Diskussionsrunde mit den Bundesvorsitzenden der Parlamentsparteien geladen. Nachdem Grünen-Chefin Eva Glawischnig verhindert war, wollten die Grünen ihre amtierende Vertreterin, Vassilakou, entsenden. Der ORF hatte sich damit zunächst auch einverstanden erklärt, am 23. Dezember 2009 stieß man sich am Küniglberg allerdings plötzlich an der Tatsache, dass Vassilakou bei der Wien-Wahl 2010 Spitzenkandidatin sei.

Strenger Oberhauser
Die Grünen beharrten aber auf der stellvertretenden Parteichefin und verwiesen auf FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, der ebenfalls Wiener Spitzenkandidat war. Ex-ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser betonte damals, es sei nicht möglich, "dass sich die aussuchen, wen sie zu dieser Diskussionsrunde schicken".

Diese Ansicht teilt der VwGH nicht, sondern ist vielmehr der Meinung, der ORF habe dadurch, dass er die stellvertretende Bundessprecherin der Grünen nicht an der Sendung teilnehmen ließ, gegen das Objektivitätsgesetz verstoßen. Der ORF muss dieses Urteil nun in den kommenden Wochen an einem Werktag in der "Zeit im Bild" verlesen.

21.8.2012 13:56
Autor:apa/red - 07

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