Fußfessel trotz Rückfallgefahr

Der Salzburger Sexualstraftäter darf nach Hause - trotz eines Gegengutachtens

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Vergewaltigungsfall - Fußfessel trotz Rückfallgefahr

Wenn Sexualstraftäter um die Fußfessel ansuchen, ist zwingend ein Gutachten der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualtraftäter (BEST) einzuholen. Das geschah auch ordnungsgemäß und das Gutachten fiel negativ aus. Aus diesem Grund lehnte die Justizanstalt Salzburg den Antrag des betroffenen Hundetrainers ab.

Dagegen legte der Mann Beschwerde ein, und tatsächlich drehte die Vollzugskammer am Oberlandesgericht (OLG) Linz die Entscheidung um. "Wir müssen daher nun den elektronisch überwachten Hausarrest unter den erteilten Auflagen durchführen", so Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion zur APA. In Linz beruft man sich auf die Amtsverschwiegenheit, offenbar seien die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fußfessel aber erfüllt, so Dr. Staninger vom Oberlandesgericht zu NEWS.AT.

22 Euro pro Tag
Die gesetzlichen Voraussetzungen verlangen aber lediglich einen ordentlichen Wohnsitz und eine Beschäftigung, die ausreicht, den Lebensunterhalt sowie die Kosten der Fußfessel (derzeit 22 Euro pro Tag) abzudecken. Und eben besagtes Gutachten. Warum das OLG Linz gegen dieses Gutachten geurteilt hat, bleibt für die Öffentlichkeit ein Geheimnis.

In der rechten Reichshälfte löste die Entscheidung Proteststürme aus. "Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt", empörte sich die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Für den stellvertretenden FPK-Obmann Christian Ragger "ist etwas faul in unserem Rechtsstaat, wenn ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf" und BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz ortet "einen wirklichen und unverständlichen Justizskandal".

Fußfessel "strenges System"
Der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs plädiert hingegen für eine differenziertere Sichtweise. Die Fußfessel bedeute keineswegs Freiheit, sondern sei ein streng überwachtes System. "Man darf arbeiten gehen, einkaufen, zum Arzt - aber das war's dann auch schon. Der Vorteil solcher Maßnahmen: Es besteht ein besonderer Anreiz sich angemessen zu verhalten", so Fuchs zur APA. Jede Abweichung könne ja zum sofortigen Widerruf des bedingten Teils der Strafe führen.

Außerdem sei auch die Rückfallgefahr geringer. Laut Fuchs seien schon einige Studien zu dem Schluss gekommen, dass mit einer Fußfessel bessere Effekte erzielt werden können, weil die Schaffung eines sozialen Umfeldes (Arbeitsplatz, eigener Wohnsitz) sehr zur Integration beitrage. Fuchs: "In dem Augenblick, in dem man einsperrt, hat man alle Möglichkeiten ausgeschöpft." In den konkreten Fall habe er zwar keinen Einblick, sei sich aber sicher, dass das OLG Linz sehr sorgfältig geprüft habe.

"Aufpassen, dass vom Täter keine Gefahr ausgeht"
Darauf hofft auch Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzorganisation "Weißer Ring". Grundsätzlich sei es richtig, kein Delikt von der Fußfessel auszunehmen, aber: "Man muss schon ganz genau aufpassen, dass vom Täter keine Gefahr ausgeht." Generell seien in Österreich eher mangelnde Therapieangebote in der Haft ein großes Problem. "Natürlich nützt es nichts, einfach nur einzusperren. In Deutschland und den Niederlanden werden Therapieversuche gemacht, mit großem Erfolg." Die gäbe es auch hierzulande - nur eben in viel zu geringem Ausmaß. "Derzeit wird in Österreich Therapie für Sexualstraftäter viel zu wenig angeboten, es gibt auch viel zu wenig Betreuungspersonal."

Für Jesionek ist auch klar, dass "alles besser ist als nur einsperren", denn wenn es "die Möglichkeit gibt, einen Job auszuüben, das soziale Umfeld wahrzunehmen, dann ist das natürlich eine gute Sache". Er befinde sich diesbezüglich "in einem Zwiespalt, weil einerseits habe ich wenig Mitleid, andererseits kann so ein Mensch nur beschränkt etwas dafür".

Kommentare

Die Justiz versagt! Wenn die Justiz versagt - was kommt dann? Wundert man sich, wenn dann Freunde, Verwandte, oder "Beauftragte" die Sache in die Hand nehmen? Jeder Mensch hat das Recht, für sich Recht in Anspruch zu nehmen. Wenn das "Recht" nicht mehr nachvollziehbar ist, so kann juristisch daraus "Unrecht" werden. Bitte nicht wundern!

Danit der Hund eabrichter ein Gesicht bekommt um Ihn in seiner Ortschaft unerwünscht zu machen:
http://www.austrian-rebels.at/uploaded/26_1193698809.pdf
verbrecher die glauben weil sie zur Polizei gehören....

Das ist unsere Justiz. Mehrfachvergewaltiger bekommen reduziert 6 Monate!!!!

Schön langsam sollte die gesamte Justiz zu den ach so tollen Psychiatern, weil dicht können die nicht sein, einem triebtäter anstatt der betroffenen zur seite zu stehen...

Ich würd mir wünschen der so "Honorige" Richter soll ihn aufnehmen und ich wünschte mir auch noch wenn er Kinder hättte...

Strafe Dem Gutachter gehört die Lizenz entzogen werden !!! Er soll den "Perversling" in seinen Haus holen, und nicht auf freien Fuss setzen

Der Preis der Freiheit 22,-/Tag - ein klarer Fall von Klassenjustiz.

660 Euro pro Monat für Fußfesseln Nur jene Häftlinge, die sich 660 Euro pro Monat für Fußfesseln leisten können, kommen in den Genuss der Fußfesseln. Das heißt, man kann sich - wenn man es sich leisten kann - von einer Haftstrafe freikaufen. Alle sind vor dem Gesetz nach der Bundesverfassung gleich. Nur einige sind in Österreich gleicher.

Wir brauchen dringend einen parlamentarischen Justiz-Untersuchungsausschuss.

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