Geldstrafe wegen Beleidigung

5.000 Euro Strafe für Ehrenbeleidigung gegen Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht

von Karl-Heinz Grasser - Geldstrafe wegen Beleidigung © Bild: Format/Ian Ehm

Grasser habe seine Berufung gegen das Versäumungsurteil des Handelsgerichtes (HG) Wien bereits am 18. Juni zurückgezogen, alle Entscheidungen der Gerichte in diesem Zusammenhang seien daher rechtskräftig, so der Rechtsanwalt von Grassers Ex-Mitarbeiter Ramprecht gegenüber der APA. Für Ramprecht stelle das Urteil dessen Vertrauen in die Justiz wieder her. Die Behörden hätten den Versuch des Ex-Ministers, ihn zu beleidigen, mit der einzig richtigen Strafe beantwortet, berichtete Pilz von der Reaktion seines Mandanten.

Grasser geht zum OGH
Grasser wird ein Rechtsmittel einlegen, kündigte dessen Anwalt Michael Rami am Mittwoch gegenüber der APA an. Die Entscheidung des Landesgerichts Wien sei nicht rechtskräftig, er werde dagegen Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen, sagte Rami. Bis zum Ende des Verfahrens müsse Grasser die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen. Er sei sicher, dass Grasser letztlich obsiegen werde und keine Strafe gegen ihn verhängt werde, so der Anwalt.

Der Ex-Minister habe die Aussagen über den ihn belastenden früheren Mitarbeiter Michael Ramprecht im Korruptions-Untersuchungsausschuss des Parlaments am 17. April 2012 getätigt. "Grasser musste vor dem U-Ausschuss wahrheitsgemäß aussagen, weshalb es unzulässig ist eine Geldstrafe zu verhängen", argumentiert der Anwalt.

Das Verfahren gehe auf mehreren Ebenen weiter: Im Exekutionsverfahren habe er im Juni eine Impugnationsklage beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebracht, darüber sei noch nicht entschieden.

Kommentare

RobOtter

Was sind diese 5.000 Euro Strafe? NICHTS! Allein der Gang zum OGH durch seinen Anwalt kostet mehr.....

Es muss ein Fehlurteil sein Dieses Urteil kann nur ein Fehlurteil sein. Herrn Grassers Aussagen sind doch alle Super-Transparent, Super-Treffend usw. usw.

witzig was sind da schon 5.000 euro. die summen, die in seiner tasche verschwunden sind....
für die politisch korrekten: Für KHG gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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