Schuldenkrise

vonapa/red - 18
Donnerstag, 12. Juli 2012

Zwangsabgabe für Reiche gefordert

  • Eine Studie ergibt, dass sich alleine in Deutschland 230 Milliarden Euro holen lassen
Schuldenkrise • Zwangsabgabe für Reiche gefordert
 

Das Deutsche Instititut für Wirtschaftsforschung schlägt zur Bekämpfung der Schuldenkrise eine Zwangsabgabe für die reichsten acht Prozent der Bevölkerung vor. Historisch hätte es solche Abgaben immer wieder gegeben. Alleine für Deutschland würden sich 230 Milliarden erlösen lassen aber auch in anderen Ländern sei die Einführung sinnvoll.

Das DIW schlägt eine Zwangsabgabe für Reiche zur Bewältigung der Euro-Schuldenkrise vor. Der Staat könne das Vermögen etwa durch eine einmalige Abgabe belasten, die dann sukzessive abgezahlt werde, zitierte am Mittwoch das "Handelsblatt" aus einer DIW-Studie.

Das DIW hält solch eine Zwangsabgabe für alle Euro-Länder für einen gangbaren Weg. Für Deutschland kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass sich bei einer Abgabe von zehn Prozent, die bei einem individuellen Vermögen von 250.000 Euro (bei Ehepaaren 500.000 Euro) erhoben werde, rund 230 Mrd. Euro mobilisieren ließen. Steuerpflichtig wären laut der Expertise die reichsten acht Prozent der erwachsenen Bevölkerung.

Was sind Zwangsanleihen?
Zwangsanleihen sind öffentliche Anleihen, die der Staat bestimmten Personengruppen oder Unternehmen zur Zeichnung zuteilt. Sie werden zumeist niedrig oder gar nicht verzinst. Besonders in Krisenzeiten haben sich Regierungen seit der Antike auf diese Weise zusätzliche Einnahmen verschafft.

So wurden in Deutschland 1922 Zwangsanleihen eingeführt, um die Schuldenberge nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert.

Verfassungsgerichtshof skeptisch
In der Bundesrepublik beendete das deutsche Bundesverfassungsgericht 1984 einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur "unter engen Voraussetzungen" zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, "Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf (...) zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden."

Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der deutschen Bundesregierung mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe zu vermeiden. 2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket.

12.7.2012 06:56
Autor:apa/red - 18

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