EM 2012

vonDaniel Steinlechner
Mittwoch, 20. Juni 2012

Fußball-Fieber am Arbeitsplatz?

  • Rechte und Pflichten: Was man darf und was man besser bleiben lassen sollte
EM 2012 • Fußball-Fieber am Arbeitsplatz?
 

Die EM nähert sich der heißen Phase. Das Fußballfieber macht sich breit und die Affenhitze führt zusätzlich dazu, dass es viele österreichische Arbeitnehmer nur noch schwer an ihren Arbeitsplätzen aushalten. Doch welche Rechte hat man eigentlich als Fußballfan am Arbeitsplatz?

Grundsätzlich ist es am sinnvollsten, das Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten zu suchen und nicht einseitig Maßnahmen zu setzen. Selbst wenn der Chef kein Fußballfan sein sollte, wird er in aller Regel doch Verständnis dafür haben, dass sich Mitarbeiter dafür interessieren. Aber hat man eigentlich das Recht Fußballspiele am Arbeitsplatz im TV zu verfolgen, im Trikot zu arbeiten, oder auf den Sieg anzustoßen?

Darf man die EM am Arbeitsplatz im TV mitverfolgen? Jein
Grundsätzlich spricht natürlich nichts dagegen, wenn die Arbeit trotzdem erledigt wird, allerdings ist vorher das Einverständnis der Vorgesetzten einzuholen. Sollte allerdings der TV-Konsum am Arbeitsplatz generell gestattet sein, so muss das Einverständnis nicht extra eingeholt werden.

Oder wenigstens das Radio, oder das Internet nützen? Jein
Auch hier gilt, lieber vorher fragen, als nachher beklagen. Wer privat das Internet am Arbeitsplatz nutzen darf, dem ist das auch während der EM gestattet, das gilt auch für das Radio. Sollte der Medienkonsum sonst nicht gestattet sein, muss man auf die Kulanz des Chefs hoffen.

Kann man für ein Spiel Urlaub nehmen? Jein
Wenn man ihn bewilligt bekommt schon, sonst nicht. Einfach unangekündigt auf Urlaub gehen, ist aber klarerweise nicht möglich.

Krankfeiern statt Urlaub? Kündigung!
Wer einfach unentschuldigt fern bleibt riskiert eine fristlose Kündigung. Wer nicht 100 prozentig sicher ist, dass der Wettgewinn auf den Erfolg des eigenen Teams für ein sorgenfreies weiteres Leben ausreicht, sollte sich das also gründlich überlegen.

Darf man auf den Erfolg anstoßen? Eher nein
Ein Bier aufmachen, um den Sieg zu begießen, den Kummer mit Alkohol hinunterspülen? Eine Genehmigung vorausgesetzt, wäre das kein Problem. Wer aber ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz bricht, riskiert die Kündigung.

Arbeiten im Fan-Dress? Je nachdem
Wer als Bilanzbuchhalter ohne Kundenkontakt arbeitet wird eher keine Probleme haben, als Kundenberater einer Bank wird die Fanbemalung hingegen eher problematisch sein. Es gilt den Hausverstand einzuschalten und im Zweifel beim Chef nachzufragen.

Fazit
Ein Grundrecht auf Fußball am Arbeitsplatz gibt es leider nicht, auch wenn eingefleischte Fans erzwungenen Fußballentzug sicherlich als schweren Menschenrechtsverstoß sehen.

Anders ist das nur, sollte Österreich einmal eine EM- oder WM gewinnen. Im Falle eines Wunders gelten eigene Regeln. Als Liverpool beispielsweise zuletzt die Championsleague gewann, fehlten am nächsten Tag Zehntausende an ihren Arbeitsplätzen. Da wäre dann eine Kündigung nur schwer durchsetzbar. Wetten würden wir auf einen baldigen WM-Titel Österreichs aber eher nicht.

20.6.2012 08:54
Autor:Daniel Steinlechner
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