Tod wegen Behandlungsfehler

Ärztekammer fordert faires Verfahren. Dreijährige starb 2011 nach Routineeingriff.

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Kinderklinik Innsbruck - Tod wegen Behandlungsfehler

"Es ist Aufgabe unabhängiger Gerichte, festzustellen, ob Behandlungsfehler vorliegen", so Wechselberger. Er hege "arge Bedenken", wie sich die Veröffentlichung auf den Prozessverlauf und die Objektivität der Beteiligten auswirkt, betonte Wechselberger. Die Ärztekammer erhob überdies die Forderung nach einem fairen Verfahren und einer "unbeeinflussten richterlichen Würdigung von Gutachten".

Der Anwalt der Familie, Thomas Juen, hatte das von der Tiroler Arbeiterkammer (AK) bezahlte Gutachten des Berliner Anästhesisten Jochen Strauß am Dienstag veröffentlicht. Der Sachverständige habe darin schwere Behandlungs- und Organisationsfehler attestiert, die letztlich zum Tod des Kindes geführt hätten. Unter anderem sei der Einsatz des Narkosemittels Propofol kontraindiziert gewesen und außerhalb der Zulassung erfolgt.

Multiorganversagen
Das dreijährige Mädchen war am 15. Oktober 2011 in das Bezirkskrankenhaus Schwaz eingeliefert worden, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Von dort war das Kind aber umgehend an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden. Noch am selben Tag wurde laut Klinik unter Narkose eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen.

Die Narkose - zuerst war von mindestens 36 Stunden die Rede, später wurden laut Krankenbericht 46 Stunden bekannt - war laut der ärztlichen Direktorin ohne Zwischenfälle verlaufen. Das Kind wurde danach routinemäßig auf die Intensivstation verlegt und weiterbehandelt. Dort kam es zu einer Verschlechterung, die schließlich in einem Multiorganversagen des Kindes mündete.