Schwangere abgewiesen
"Kein medizinischer Fehler"
- MedUni Wien legt entlastendes Gutachten aus Deutschland vor

·Vorwürfe gegen AKH
Baby tot: Gravierenden Fehler vor allem bei Kommunikation mit der Hilfesuchenden
·Baby verloren
Schwangere wurde von zwei Spitälern trotz starker Blutungen abgewiesen
Vor zwei Wochen wurde die schwangere Sandra W., die plötzlich heftige Blutungen bekommen hat, in zwei Wiener Spitälern - dem Ordensspital Göttlicher Heiland und dem Allgemeinen Krankenhaus - nicht aufgenommen. Erst das dritte Krankenhaus, die Rudolfstiftung, tat dies. Die Frau verlor ihr Kind. Die MedUni Wien im AKH hat nun ein medizinisches Gutachten zu dem Fall vorgelegt. Fazit: "Es ist zu keinem medizinischen Fehlverhalten gekommen". Kritik kommt vom Wiener Patientenanwalt Konrad Brustbauer.
Das Gutachten präsentierten am Donnerstag der MedUni Wien-Rektor Wolfgang Schütz und der Chef der Universitäts-Frauenklinik, Peter Husslein. Mankos in der Kommunikation zwischen Ärztin und Patientin bzw. in der Dokumentation wurden eingestanden. Kritik übten Schütz und Husslein an der Wiener MA40, welche von Fehlern gesprochen hatte.
Schütz hatte ein Gutachten beim derzeitigen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Klaus Friese, bestellt. In der Expertise heißt es unter anderem: "Von Seiten des Krankenhauses der Medizinischen Universität Wien ist in meinen Augen überhaupt nichts falsch gemacht worden (...)."
"Angriffe auf Ärztin zurückzuweisen"
"Wir fühlen mit Frau Sandra W. und ihrer Familie. Es ist äußerst bedauerlich, dass sie ihr Kind verloren hat, doch ist dieser schmerzliche Verlust nicht auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen. (...) Im Wesentlichen sagt das Gutachten, dass die Angriffe auf die Ärztin der MedUni Wien am AKH zurückzuweisen sind. Das Gutachten bestätigt, dass es keinen Zweifel am medizinischen Verhalten der Ärztin gibt", sagte Schütz.
Defizite sind - so Husslein - am ehesten im Kommunikationsablauf mit der betroffenen Patientin offenkundig geworden. Die Frau hatte mit der Gynäkologin am Wiener AKH zwar ein Gespräch, doch dieses wurde nicht entsprechend dokumentiert. Darüber hinaus, so der Klinikchef: "Psychologisch ungeschickt war es, die Patientin nicht anzuschauen. Klüger wäre es gewesen, die Patientin anzuschauen. Medizinisch ist kein Fehler gemacht worden."
Zweifel an Gutachten
Brutsbauer hegt unterdessen Zweifel, dass das Gutachten "auf einer ausreichenden Befundlage" beruhe. Die Patientenanwaltschaft prüft derzeit Möglichkeiten eines Schadenersatzes für die Patientin, die ihr Kind verloren hat.
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