Apple-Patentstreit
iPhone-Verkauf verboten
- Deutsches Gericht verbannt Apple-Produkte aus dem Online-Store

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Streit mit Apple: Konzern will geändertes Gerät wieder in den Handel bringen
Apple muss jede Menge iPhones aus dem deutschen Online-Store verbannen. Im Patentstreit mit Motorola musste die Firma eine herbe Niederlage einstecken. Betroffen sind die älteren iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4. Das aktuelle Modell darf jedoch noch verkauft werden. Auch alle UMTS-Modelle des iPads dürfen nicht mehr angeboten werden.
Motorola hatte Apple die Verletzung eines älteren Mobilfunkpatents vorgeworfen. Apple kündigte an, gegen das Urteil des Landgerichts vorzugehen. Die Verfügung des Gerichtes richtet sich gegen die Gesellschaft Apple Sales International in Irland, die den Online-Store von Apple in Europa betreibt.
Motorola watscht Apple zum zweiten Mal ab
Es ist schon der zweite Erfolg für Motorola in Mannheim. Im Dezember erwirkte der US-Mobilfunkpionier vor dem Landgericht ein Urteil, mit dem er den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen könnte. Motorola hatte dabei ein Technik-Patent ins Feld geführt (Europäische Patentnummer 1010336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört.
Stores und Händler nicht betroffen
"Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden", sagte ein Apple-Sprecher. Apple gehe gegen die Verfügung vor, weil es Motorola mehrfach abgelehnt habe, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sei.
Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.
