Schwangere abgewiesen

vonapa/red
Sonntag, 5. Februar 2012

Kritik an Prüfbericht

  • MA 40 ortete "gravierende Fehler". MedUni-Rektor beklagt Vorverurteilung der Ärztin.

 

Der Rektor der MedUni Wien, Wolfgang Schütz, kritisiert den Prüfbericht der Magistratsabteilung 40 (MA40) zum Fall der abgewiesenen Schwangeren Patientin, die nach Blutungen ihr Baby verloren hatte. Er ortet eine "Vorverurteilung der Ärztin" am AKH Wien, die die Frau nicht aufgenommen hatte. Auch der Leiter der Gynäkologie am AKH, Peter Husslein, versteht die Schlussfolgerungen der MA40, wonach im AKH "gravierende Fehler" passiert seien nicht.

"Ich habe bereits in meiner ersten Stellungnahme gesagt, dass mir das Schicksal der Patientin leidtut, und ich wiederhole das nochmals", sagte Schütz dem "Kurier". "Es gibt keine ausreichenden Unterlagen, die eine Fehlleistung der Ärztin bestätigen", hielt der Rektor fest. Er verwies auf ihm vorliegende Unterlagen, die stichhaltige Beweise zur Entlastung der Ärztin beinhalten sollen. Diese will Schütz durch einen ausländischen Gutachter prüfen lassen.

Die Aussagen von Bürgermeister Häupl, der sich angesichts des Falles "erschüttert" gezeigt hatte, kritisiert Schütz scharf. Der Wiener Bürgermeister hatte in dem Fall unter anderem einen Anlass gesehen, Druck für eine AKH-Reform zu machen.

Patientin als "politischer Spielball"
Auch Husslein sieht die Patientin als "politischen Spielball", wie er sagte. Zwar seien im AKH Fehler passiert, eine medizinische Fehlleistung liege aber nicht vor: "Die Vorgeschichte der Patientin wurde nicht hinreichend erfasst. Die Kommunikation mit der Ärztin war suboptimal, die Frau hätte untersucht werden müssen. Und die Dokumentation hat in diesem Fall auch nicht hinreichend funktioniert", sagte Husslein. Von einem medizinischen Fehler der Ärztin will er aber nicht sprechen: "Psychologisch wäre eine Untersuchung wichtig gewesen, medizinisch hätte man ihr aber nicht helfen können."

Dass die Rudolfstiftung in dem Prüfbericht der MA 40 als "vorbildlich" dargestellt wird, will Husslein so nicht stehen lassen. Die Patientin sei nämlich unmittelbar nach dem AKH in die Rudolfstiftung gegangen, wo ihr aber gesagt worden, dass sie dort mehrere Stunden auf einen Arzt warten müsse, so Husslein. Erst am nächsten Tag sei sie aufgenommen worden. Die MA 40 messe hier mit zweierlei Maß.

5.2.2012 13:25
Autor:apa/red
wall-e, 06. 02. '12 10:36
Diese Kaltschnäuzigkeit ist fast nicht zu überbieten.
Sie hätte 'untersucht werden müssen, medizinisch hätte man ihr aber nicht helfen können'. Im Klartext; Wurscht das sie nicht untersucht wurde, das Baby hätte sie auf jeden fall verloren.

Leute so kann's ja nicht sein. Wenn das die Aussage eines 'Rektors' ist na gute Nacht. Nicht nur, dass man die Frau in Ihrer Not in stichgelassen hat, tritt man jetzt noch darauf. Ob das jetzt eine politische Angelegenheit ist oder nicht spielt eigentlich keine Rolle. Fakt ist, dass die Frau nicht einmal untersucht wurde. Und wer ist dann schuld? Ob die Ärztin schuld ist kann ich nicht beurteilen. Unschuldig ist sie aber vermutlich nicht. Zumindest hat Sie einen Eid geleistet und diesen hat sie mit Sicherheit gebrochen. Das Krankenhaus hat vermutlich auch nicht schuldlos.
wall-e, 06. 02. '12 10:36
Re: Diese Kaltschnäuzigkeit ist fast nicht zu überbieten.
Und die Politik mit Ihren Sparmaßnahmen verstärkt diese Missstände noch, anstatt diese zu beseitigen. Uns wird nicht zu wenig Geld abgenommen, damit wir uns eigentlich sicher sein könnten dafür auch eine entsprechende Leistung zu erhalten.

Alles in allem, muss man sich in Zukunft überlegen, ob man in ein Krankenhaus aufsucht.