Totes Baby in Wien

vonapa/red
Freitag, 27. Jänner 2012

Spitälern droht Strafe

  • MA 40 hat Untersuchung eingeleitet. AKH gesteht nun doch "Fehleinschätzung" ein

 

Göttlicher Heiland und AKH wiesen eine Schwangere mit Blutungen ab - nun könnte ihnen ein Strafantrag drohen. Nachdem die Wienerin ihr Kind verloren hat, wurde jetzt eine Untersuchung durch die MA 40 eingeleitet. MA-40-Leiterin Renate Christ meinte, auf den ersten Blick wäre die Entscheidung des AKH nicht richtig gewesen. Auch die Patientenanwaltschaft ermittelt bereits.

Nach dem Bekanntwerden, dass eine Schwangere trotz Blutungen in zwei Wiener Spitälern nicht aufgenommen worden war und schließlich auch ihr Kind verlor, untersucht nun die Behörde den Fall. Die MA 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht), prüft, ob mit den Abweisungen gegen das Gesetz verstoßen worden ist. Bei den zwei Spitälern handelt es sich um den Göttlichen Heiland und das AKH. "Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war", erklärte Renate Christ, Leiterin der MA 40. Sie betonte jedoch auch: "Ich will niemanden vorschnell verurteilen." Sie kenne bisher nur die Geschichte der Betroffenen aus Medienberichten: "Ich habe noch keinen runden Sachverhalt." Die beiden Anstalten AKH und Göttlicher Heiland seien von der MA 40 aufgefordert worden, ihre Sichtweise darzulegen.

Krankenhäuser in Erklärungsnot
So will die MA 40 vom Göttlichen Heiland etwa wissen, ob die Frau untersucht wurde, wie lange die Untersuchung dauerte und was die Grundlage für die Entscheidung gewesen sei, sie nicht stationär aufzunehmen. Vom AKH verlangt die Behörde Informationen, ob die Schwangere untersucht und warum sie abgewiesen worden sei, sowie warum man sie nicht an ein anderes Spital verwiesen habe. Außerdem wurde erfragt, wie im Allgemeinen Krankenhaus grundsätzlich damit umgegangen werde, wenn Schwangere mit Blutungen um Hilfe ansuchen. Auch von der Rudolfstiftung, welche die Frau schließlich aufgenommen hat, wird ein Bericht angefordert: Hier will die MA 40 die Motive für eine Aufnahme wissen.

Patientenanwaltschaft schaltet sich ein
"Wir werden der Patientin mit Rat und Tat zur Seite stehen", versicherte Patientenanwalt Konrad Brustbauer. Erste Kontakte mit der betroffenen Frau habe es bereits gegeben: "Sie hat uns alles aus ihrer Sicht geschildert." Sollten Fehler im Umgang mit der Schwangeren festgestellt werden, "gehen wir an die Versicherung heran, um Schadenersatz für die Patientin zu bekommen." Um welche Summe es sich dabei handeln könnte, sei schwierig zu beantworten. Das hänge davon ab, welcher Fehler passiert und welcher Schaden der betroffenen Frau dadurch zugefügt worden sei.

"Kein Platz und keine Zeit"
Christ verwies auf unterdessen zwei Gesetze, die bei der Untersuchung herangezogen werden. Im Paragraf 36 (4) des Krankenanstaltengesetzes wird etwa definiert, welche Personen unabweisbar sind - das heißt, welche Personen aufgenommen werden müssen. Dabei handle es sich zum Beispiel um eine Person, bei der aufgrund ihres körperlichen Zustandes Lebensgefahr bzw. eine Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung bestehen könnte, erklärte Christ. Es seien jedenfalls Frauen aufzunehmen, bei denen die Entbindung unmittelbar bevor stehe. "Wenn dort wirklich eine schwangere Frau mit starken Blutungen steht, dann würde ich sie grundsätzlich als unabweisbar einstufen." Laut "Kurier" wurde der Frau in der AKH-Schwangerenambulanz gesagt, dass man für sie keinen Platz und keine Zeit habe. Sie wurde nach Hause geschickt. Die Ärzte im Göttlichen Heiland, dem ersten Spital, in dem die Frau Hilfe suchten, sei diese "zumindest" angesehen worden. Die ärztliche Entscheidung, die Schwangere nach Hause zu schicken, beruhe dort somit zumindest auf einer Untersuchung.

Strafe möglich
Jetzt müsse jedenfalls erst einmal der Sachverhalt geklärt werden: "Sollte bei unserer Sachverhaltsermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, dann werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen." Dabei könnte beiden Krankenanstalten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.100 Euro drohen. Auch das Ärztegesetz wird bei der Untersuchung herangezogen. Denn Ärzte dürfen diesem zufolge im Falle drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe nicht verweigern. Sollte dies der Fall gewesen sein, dann würden die Ärzte, die die Frau weggeschickt haben, zu Verantwortung gezogen werden. Bei einem Vergehen würde eine Geldstrafe verhängt werden. Bei der behördlichen Untersuchung soll außerdem die Frage geklärt werden, ob das Kind auch gestorben wäre, wenn die Frau gleich aufgenommen worden wäre. Ein Ergebnis soll es schon bald geben: "Ich hoffe, dass wir es in allerspätestens zwei Wochen aufgeklärt haben", kündigte Christ an.

AKH gesteht "Fehleinschätzung"
Gegenüber ORF-Radio Wien erklärte AKH-Chef Reinhard Krepler inzwischen, die Patientin sei durch die diensthabende Fachärztin "nicht wahrgenommen worden als Patientin, die die Hilfe der Ambulanz sucht wegen einer Blutung." Es wäre eine "Fehleinschätzung" gewesen.

Die Patientin hätte behandelt werden müssen. Man untersuche den Fall genau und habe bereits erste Konsequenzen gezogen. Die Frau, so Krepler, wäre zunächst im Krankenhaus "Göttlicher Heiland" in Wien-Hernals "gut und richtig" behandelt und für den nächsten Tag wiederbestellt worden. Die Frau habe aber dann die Ambulanz im AKH besucht. "Sie ist wahrgenommen worden als eine Patientin, die sich für die normale Geburt in einigen Monaten anmelden wollte. Sie ist nicht wahrgenommen worden als Patientin, die Hilfe der Ambulanz sucht wegen einer Blutung", erklärte der AKH-Chef.

Persönliche Entschuldigung bei Patientin
Erst später hab sich der wahre Sachverhalt herausgestellt. Es sei damit klar, "dass die Patientin bei uns in der Ambulanz mit Ultraschall untersucht hätte werden müssen." Klinikchef Husslein und einer seiner Oberärzte hatten zunächst jede Verantwortung zurück gewiesen. Krepler als AKH-Chef hingegen: "Uns tut das sehr leid. Ich habe mich persönlich noch vor Erscheinen des ersten Zeitungsartikels bei der Patientin entschuldigt."

Laut Krepler muss der Vorfall jetzt einwandfrei geklärt werden. Dann würden vom Leiter der Universitäts-Frauenklinik Peter Husslein und MedUni-Rektor Wolfgang Schütz entsprechende Maßnahmen setzen. Mittlerweile wurden von der Leitung des AKH die Abläufe in der Ambulanz adaptiert. Der AKH-Chef: "Es ist ausgeschlossen, dass sich ein solcher Fall wiederholt."

27.1.2012 15:46
Autor:apa/red
son80, 29. 01. '12 11:30
ohne worte über so eine sauerei in 2 verschiedenen krankenhäusern!
hierzu muss man wirklich schon angst haben wenn man ihn not ein krankenhaus aufsucht und wieder heimgeschickt wird, so kann man nur hoffen das man nichts ernstes hat und sich alles nur einbildet.was muß jemand noch alles haben wenn blutungen nichts ernstes sind.u.ja diese angeblichen 2100,- sind doch lachhaft und was bekommt die mutter die ihr kind möglicherweise aus grunden dieser gleichgültigen selbstherlichen ignoranz von den ärzten aus in 2 krankenhäusern verloren hat?ich hatte bei einen autounfall glücklicherweise nur ein schleudertrauma und bekamm damals 2.350,- schmerzensgeld. wird die mutter mit ein paar 1000 abgespeist, wenn überhaupt u.welche strafe bekommen die ärzte?der schmerz des verlustes den die mutter in sich trägt ist nicht bezahlbar und schon gar nicht ein menschenleben!
freud0815, 29. 01. '12 16:23
Re: ohne worte über so eine sauerei in 2 verschiedenen krankenhäusern!
wenn ein auch ungeborenes lebewesen nur 2100€ wert sind-wieviel wird man dann wohl für eine ältere person *einberechnen* wonch richtet dich der *preis*? wie erklärt man sowas den eltern und geschwistern? es wird immer ekelhafter-je mehr die krankenhäuser aussagen, desto weniger vertändnis hab ich - evtl dachte ich noch, dass aufgrund unterbesetzung ein pflegepersonal eine falsche entscheidung traf und den ernst nicht einschätzen konnte (soll nicht sein, aber menschen machen fehler) aber jetzt so eine aussage..verwaltungsstrafe...unglaublich sowas....keine rücksicht auf die eltern
Xpresso, 27. 01. '12 18:58
Größte Sauerei !!!
Jeder Arzt, leistet den Hypokratischen Eid und der ist von diesen gewissenlosen Nichtskönnern und hirnverbrannten Egoisten komplett vergessen worden. Diese Ärzte, das Personal welches dafür verantwortlich ist gehört wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge vor Gericht. Entzug der Aprobation wäre angesagt. Selbst das ungeborene Leben hat RECHTE !!!

Die Leute die dafür Verantwortlich sind gehören nicht in ein Krankenhaus sondern sollten besser die Strasse kehren.
DesasterMaster, 27. 01. '12 17:53
Und noch ein Gesetz....
Schaut mir ganz nach einem Organisationsverschulden der entsprechenden Spitäler aus...herzlich Willkommen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz..bin mal gespannt, ob wer auf diesen "Zug" aufspringt...
Wien_1190, 27. 01. '12 13:54
Äußerst tragisch, aber andererseits höchst fraglich....
Äußerst tragisch, aber andererseits höchst fraglich....
Meine Frau ist Medizinerin und als sie das gelesen hat, sind ihr die Tränen gekommen - aber nicht nur weil die Mediziner "gefühllose Fleischhacker" sind, sondern auch weil bei der Jungen Frau anscheinend der Hausverstand ausgesetzt hat!!!

JEDER! normale Mensch, der starke Blutungen hat und von einem Spital abgewiesen wird - ruft den Notarzt und leitet im Nachhinein eine Untersuchung gegen den (zu diesem Zeitpunkt auf der Station) leitenden Arzt ein!!!

DAS EIGENE KIND! sollte einem die "2te Meinung" schon wert sein - und wenn ich Schmerzen habe dann lass ich diese Untersuchen BIS!!!! ich ein Ergebnis habe, welches viele Risiken ausschließt!!

Fataler Fehler seitens der Ärzte - ABER AUCH der Mutter! - so hart es klingt
marge100, 27. 01. '12 14:11
Re: Äußerst tragisch, aber andererseits höchst fraglich....
Sicher hat jeder eine Eigenverantwortung. Trotzdem darf so etwas von Seiten der Spitäler nicht passieren. Die Frau hat sich ja schon in höchster Not an ein Spital gewandt und ist nicht ernst genommen worden. Wahrscheinlich ist sie in dem Moment nicht auf die Idee gekommen im oder vor dem Spital einen Notarzt zu rufen. Ist ja auch irgendwie grotesk.
Wien_1190, 27. 01. '12 14:16
Re: Äußerst tragisch, aber andererseits höchst fraglich....
was bitte sehr ist daran "grotesk", wenn man sein eigenes wohl über die Fort und Weiterbildung junger Ärzte stellt....

Also Sie können sich sicher sein das ich nich t "irgendeinen" Arzt an meinem Kind herumdoktorn lasse (sicher ich habe den Vorteil das ich mich ein bisschen auskenne und meine Frau Medizinerin ist)....

Dennoch sollte jeder Mensch an eine höhere Instanz denken wenn es um das eigene und das Wohlbefinden des eigenen Kindes geht!

Wie geschrieben, wenn mich jemand mit "Grund" abweist... namen aufschrieben - notarzt ruft - klage einreichen!

Vom Rechtlichen her haben sie im Nachhinein immer weniger Chancen etwas lückenlos aufzuklären als gleich nach der Situation
freud0815, 28. 01. '12 10:33
Re: Äußerst tragisch, aber andererseits höchst fraglich....
in wien rief ich den notarzt , als meine frau ohne grund zusammenbrach- am tel wurde ich darauf hingewiesen, dass wir die kosten für den krankenwagen selbst zahlen wenn kein notfall vorliegt-als die kamen, war meine frau wieder auf den beinen (gsd) und wir wurden gebeten uns am nächsten tag an die ambulanz zu wenden-die rechnung folgte nach einigen wochen. ich fragte damals ob sie meine frau nicht zum untersuchen mitnehmen, da ich panisch war-aber es wurde gesagt das sei nicht notwendig. ich kann mir sogar vorstellen, dass der frau mitgeteilt wurde, sie solle sich bitte ins nächste krankenhaus begeben-das gesundheitssystem lässt leider viel raum für verbesserungen-man kennt nicht die ganze geschichte, aber wenn sie von 1 krankenhaus weggeschickt wurde, nahmen die das nicht sehr ernst