Totes Baby in Wien
Spitälern droht Strafe
- MA 40 hat Untersuchung eingeleitet. AKH gesteht nun doch "Fehleinschätzung" ein

Göttlicher Heiland und AKH wiesen eine Schwangere mit Blutungen ab - nun könnte ihnen ein Strafantrag drohen. Nachdem die Wienerin ihr Kind verloren hat, wurde jetzt eine Untersuchung durch die MA 40 eingeleitet. MA-40-Leiterin Renate Christ meinte, auf den ersten Blick wäre die Entscheidung des AKH nicht richtig gewesen. Auch die Patientenanwaltschaft ermittelt bereits.
Nach dem Bekanntwerden, dass eine Schwangere trotz Blutungen in zwei Wiener Spitälern nicht aufgenommen worden war und schließlich auch ihr Kind verlor, untersucht nun die Behörde den Fall. Die MA 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht), prüft, ob mit den Abweisungen gegen das Gesetz verstoßen worden ist. Bei den zwei Spitälern handelt es sich um den Göttlichen Heiland und das AKH. "Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war", erklärte Renate Christ, Leiterin der MA 40. Sie betonte jedoch auch: "Ich will niemanden vorschnell verurteilen." Sie kenne bisher nur die Geschichte der Betroffenen aus Medienberichten: "Ich habe noch keinen runden Sachverhalt." Die beiden Anstalten AKH und Göttlicher Heiland seien von der MA 40 aufgefordert worden, ihre Sichtweise darzulegen.
Krankenhäuser in Erklärungsnot
So will die MA 40 vom Göttlichen Heiland etwa wissen, ob die Frau untersucht wurde, wie lange die Untersuchung dauerte und was die Grundlage für die Entscheidung gewesen sei, sie nicht stationär aufzunehmen. Vom AKH verlangt die Behörde Informationen, ob die Schwangere untersucht und warum sie abgewiesen worden sei, sowie warum man sie nicht an ein anderes Spital verwiesen habe. Außerdem wurde erfragt, wie im Allgemeinen Krankenhaus grundsätzlich damit umgegangen werde, wenn Schwangere mit Blutungen um Hilfe ansuchen. Auch von der Rudolfstiftung, welche die Frau schließlich aufgenommen hat, wird ein Bericht angefordert: Hier will die MA 40 die Motive für eine Aufnahme wissen.
Patientenanwaltschaft schaltet sich ein
"Wir werden der Patientin mit Rat und Tat zur Seite stehen", versicherte Patientenanwalt Konrad Brustbauer. Erste Kontakte mit der betroffenen Frau habe es bereits gegeben: "Sie hat uns alles aus ihrer Sicht geschildert." Sollten Fehler im Umgang mit der Schwangeren festgestellt werden, "gehen wir an die Versicherung heran, um Schadenersatz für die Patientin zu bekommen." Um welche Summe es sich dabei handeln könnte, sei schwierig zu beantworten. Das hänge davon ab, welcher Fehler passiert und welcher Schaden der betroffenen Frau dadurch zugefügt worden sei.
"Kein Platz und keine Zeit"
Christ verwies auf unterdessen zwei Gesetze, die bei der Untersuchung herangezogen werden. Im Paragraf 36 (4) des Krankenanstaltengesetzes wird etwa definiert, welche Personen unabweisbar sind - das heißt, welche Personen aufgenommen werden müssen. Dabei handle es sich zum Beispiel um eine Person, bei der aufgrund ihres körperlichen Zustandes Lebensgefahr bzw. eine Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung bestehen könnte, erklärte Christ. Es seien jedenfalls Frauen aufzunehmen, bei denen die Entbindung unmittelbar bevor stehe. "Wenn dort wirklich eine schwangere Frau mit starken Blutungen steht, dann würde ich sie grundsätzlich als unabweisbar einstufen." Laut "Kurier" wurde der Frau in der AKH-Schwangerenambulanz gesagt, dass man für sie keinen Platz und keine Zeit habe. Sie wurde nach Hause geschickt. Die Ärzte im Göttlichen Heiland, dem ersten Spital, in dem die Frau Hilfe suchten, sei diese "zumindest" angesehen worden. Die ärztliche Entscheidung, die Schwangere nach Hause zu schicken, beruhe dort somit zumindest auf einer Untersuchung.
Strafe möglich
Jetzt müsse jedenfalls erst einmal der Sachverhalt geklärt werden: "Sollte bei unserer Sachverhaltsermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, dann werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen." Dabei könnte beiden Krankenanstalten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.100 Euro drohen. Auch das Ärztegesetz wird bei der Untersuchung herangezogen. Denn Ärzte dürfen diesem zufolge im Falle drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe nicht verweigern. Sollte dies der Fall gewesen sein, dann würden die Ärzte, die die Frau weggeschickt haben, zu Verantwortung gezogen werden. Bei einem Vergehen würde eine Geldstrafe verhängt werden. Bei der behördlichen Untersuchung soll außerdem die Frage geklärt werden, ob das Kind auch gestorben wäre, wenn die Frau gleich aufgenommen worden wäre. Ein Ergebnis soll es schon bald geben: "Ich hoffe, dass wir es in allerspätestens zwei Wochen aufgeklärt haben", kündigte Christ an.
AKH gesteht "Fehleinschätzung"
Gegenüber ORF-Radio Wien erklärte AKH-Chef Reinhard Krepler inzwischen, die Patientin sei durch die diensthabende Fachärztin "nicht wahrgenommen worden als Patientin, die die Hilfe der Ambulanz sucht wegen einer Blutung." Es wäre eine "Fehleinschätzung" gewesen.
Die Patientin hätte behandelt werden müssen. Man untersuche den Fall genau und habe bereits erste Konsequenzen gezogen. Die Frau, so Krepler, wäre zunächst im Krankenhaus "Göttlicher Heiland" in Wien-Hernals "gut und richtig" behandelt und für den nächsten Tag wiederbestellt worden. Die Frau habe aber dann die Ambulanz im AKH besucht. "Sie ist wahrgenommen worden als eine Patientin, die sich für die normale Geburt in einigen Monaten anmelden wollte. Sie ist nicht wahrgenommen worden als Patientin, die Hilfe der Ambulanz sucht wegen einer Blutung", erklärte der AKH-Chef.
Persönliche Entschuldigung bei Patientin
Erst später hab sich der wahre Sachverhalt herausgestellt. Es sei damit klar, "dass die Patientin bei uns in der Ambulanz mit Ultraschall untersucht hätte werden müssen." Klinikchef Husslein und einer seiner Oberärzte hatten zunächst jede Verantwortung zurück gewiesen. Krepler als AKH-Chef hingegen: "Uns tut das sehr leid. Ich habe mich persönlich noch vor Erscheinen des ersten Zeitungsartikels bei der Patientin entschuldigt."
Laut Krepler muss der Vorfall jetzt einwandfrei geklärt werden. Dann würden vom Leiter der Universitäts-Frauenklinik Peter Husslein und MedUni-Rektor Wolfgang Schütz entsprechende Maßnahmen setzen. Mittlerweile wurden von der Leitung des AKH die Abläufe in der Ambulanz adaptiert. Der AKH-Chef: "Es ist ausgeschlossen, dass sich ein solcher Fall wiederholt."
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