Causa Buwog
Neuer Rechtsstreit
- Beschlagnahmte Akten von Grasser-Partnern in der Schweiz wurden noch nicht übermittelt

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Beschlagnahmte Akten von Partnern in der Schweiz wurden noch nicht übermittelt
Die Ermittlungen in der Buwog-Affäre haken derzeit an der Übermittlung von in der Schweiz und in Liechtenstein beschlagnahmten Akten bei Geschäftspartnern von Ex-Finanzminister Grasser. Die bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Unterlagen wurden noch nicht an die österreichische Justiz übermittelt. In der Schweiz gibt es einen Rechtsstreit um die Auslieferung.
Der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ulrich, bestätigte, dass die österreichische Justiz bereits vor einiger Zeit zwei neue Rechtshilfeersuchen an die Schweiz und an Liechtenstein gestellt habe.
Die Vorgänge innerhalb der Schweiz und in Liechtenstein könne die österreichische Justiz nicht kommentieren, das sei Angelegenheit der unabhängigen Justiz dieser Länder, betonte Ulrich. Um der Fristenproblematik zu begegnen habe Österreich die beiden neuen Rechtshilfeersuchen vorsorglich gestellt. "Wir hoffen, dass wir die Unterlagen möglichst rasch bekommen", sagte Ulrich.
In der Schweiz sperren sich die Geschäftspartner Grassers, dass die bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten und versiegelten Unterlagen der österreichischen Justiz übergeben werden. Konkret gehe es nun um prozessuale Fristen: Die Staatsanwaltschaft in Zürich hätte binnen 20 Tagen die Entsiegelung der beschlagnahmten Unterlagen beantragen müssen, damit dann ein Gericht innerhalb einen Monats über die beschlagnahmten Unterlagen entscheiden kann. Diese Frist sei versäumt worden, meinen die Anwälte von Grassers Geschäftspartnern, die nun die Rückgabe der Unterlagen fordern, laut einem Bericht das ORF-Radio.
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