U-Ausschuss
Grasser will nicht aussagen
- Aussage wäre laut Anwalt kontraproduktiv - BZÖ: "Anwesenheit notfalls erzwingen"

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Karl-Heinz Grasser hat offenbar keine große Lust auf einen Auftritt vor dem U-Ausschuss. Laut seinem Anwalt will sich der Ex-Finanzminister der Aussage entschlagen: "Solange das Strafverfahren parallel läuft, ist eine Aussage meines Mandanten zu den Themen, die das Strafverfahren betreffen, beim U-Ausschuss kein Thema", erklärt Manfred Ainedter in einem Interview.
"Es stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, beim U-Ausschuss auszusagen, weil ja auch ein Strafverfahren läuft. Eine Aussage wäre eher kontraproduktiv", so Ainedter gegenüber der Tageszeitung "Österreich". "Jeder Zeuge, gegen den ein Strafverfahren läuft, hat beim U-Ausschuss ein Entschlagungsrecht", erklärt der Grasser-Anwalt.
Laut dem Grünen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz wird sich Grasser allerdings nicht aussuchen können, ob er vor den U-Ausschuss kommt oder nicht - "er wird sich freilich aussuchen können, ob er mit polizeilicher Begleitung kommt, oder ohne", so Pilz. "Wir werden Grasser in jedem Fall laden. Er wird zumindest in jenen Bereichen, in denen kein Strafverfahren gegen ihn läuft, aussagen müssen", sagt der Grüne.
BZÖ: Anwesenheit zur Not auch erzwingen
Im BZÖ sieht man das ähnlich: "Es ist das Recht des Parlaments, Auskunftspersonen vorzuladen und deren Anwesenheit zu erzwingen, das gilt auch für einen ehemaligen Finanzminister", so BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner in einer Aussendung vom Sonntag.
Grasser könne sich bei einem laufenden Verfahren zwar der Aussage entschlagen, dennoch rechnet Petzner mit einer Aussage Grassers: "Denn erstens hat Grasser immer erklärt, nichts zu verbergen zu haben, zweitens hat er bisher noch jede mögliche mediale Bühne genützt und drittens gibt es Bereiche, in denen es noch keine laufenden Verfahren gibt, Grasser also aussagen muss".
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