Vaduz verspricht Aufklärung

"Einzelfall" - Liechtensteiner Regierung will Rechtshilfe für Österreich zügig erledigen

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Buwog-Aktenaffäre - Vaduz verspricht Aufklärung

Die Vaduzer Regierung war in dem Fall besonders unter Druck geraten, weil der beschuldigte Anwalt in der mitregierenden Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) tätig ist, der auch Justizministerin Aurelia Frick angehört. Der Anwalt ist stellvertretender FBP-Landtagsabgeordneter. "Anwalt versetzt dem Land einen Tiefschlag", titelte die Liechtensteinische Zeitung "Vaterland" am Donnerstag.

Der Advokat vertritt einen Geschäftspartner von Grasser, der als Treuhänder für ein Geschäft mit 500.000 Euro von Grassers Schwiegermutter aufgetreten sein soll. Bei dem Treuhänder in Liechtenstein beschlagnahmte Akten sollten für die österreichische Justiz die Geldflüsse rund um Grasser und die Buwog-Provisionen erhellen. Wegen Einsprüchen und einem Formalfehler der Liechtensteinischen Behörden hat die österreichische Justiz aber bisher keinen Zugriff darauf.

Nur ein "Einzelfall"
Es handle sich um einen "Einzelfall mit mutmaßlichem Fehlverhalten, der in keiner Weise mit dem geltenden Rechts- und Politiksystem in Verbindung gebracht werden kann", so die Mitteilung der Regierung nach der eineinhalbstündigen Sondersitzung. Eine Pressekonferenz wurde nicht abgehalten.

"Das Strafverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und die Verständigung der Disziplinarbehörde gegen den Rechtsanwalt beantragt." Die Regierung habe "vollstes Vertrauen in die Justizbehörden". Gleichzeitig empfehle die Regierung, die bisher geübte Praxis der Akteneinsicht beim Landgericht zu prüfen. Die Justiz in Liechtenstein hatte bisher Anwälten unbeaufsichtigt Akteneinsicht gewährt, das sei noch nie von einem Anwalt missbraucht worden, hieß es von Gerichtsseite. "Die Regierung bekennt sich nicht nur in diesem speziellen Fall zur effizient funktionierenden Zusammenarbeit im Rechtshilfebereich".

Kanzlei weist "Spekulationen" zurück
Die liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei Marxer & Partner hat sich heute vor den beschuldigten Anwalt, Partner in der Kanzlei, gestellt und ihm das volle Vertrauen ausgesprochen. Die Vorwürfe, dass der Anwalt Akten entwendet habe und diese möglicherweise manipuliert wurden, wurden zurückgewiesen. Der Anwalt hatte die Unterlagen bei einer Akteneinsicht am 19. Oktober mitgenommen. Erst sechs Wochen und zwei Hausdurchsuchungen später, am 28. November, brachte er die Akten zurück zum Gericht. Gegen ihn laufen Vorerhebungen der Liechtensteinischen Justiz, ermittelt wird wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung.

Für die Kanzlei Marxer & Partner war der Vorgang legal: Ein Partner der Kanzlei habe die Unterlagen "im Zuge einer bewilligten Akteneinsicht behoben und unserem Mandanten unverzüglich gegen Quittung ausgehändigt". Nach Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft "haben wir unseren Mandanten bewogen, diese Unterlagen dem Gericht freiwillig zur Verfügung zu stellen, sodass sie im neuen Rechtshilfeverfahren zur Verfügung stehen", heißt es in der Stellungnahme.

Das Vorgehen des Anwalts habe keine strafrechtlichen Vorschriften verletzt, denn der Rechtsgrund für die Einbehaltung der Unterlagen durch das Gericht sei weggefallen, so die Kanzlei. Ein Gutachten des Wiener Strafrechtlers Peter Lewisch, das dem Anwalt rechtlich korrektes Vorgehen bescheinige, will die Kanzlei unter Verweis auf das Berufsgeheimnis nicht veröffentlichen.

U-Ausschuss: Moser will Vorgänge aufklären
Die Grüne Parlamentsabgeordnete Gabriela Moser, Vorsitzende des Korruptions-U-Ausschusses, will durch zwei parlamentarische Anfragen zum Buwog-Aktenskandal an das Außenministerium sowie das Justizministerium die Vorgänge aufklären. Das Vorgehen der Liechtensteinischen Behörde erwecke den Eindruck, dass die Liechtensteiner Rechtsordnung einen "Schutzschirm für Veranlager mit teilweise zweifelhaften Hintergrund und dubiosen Zahlungsflüssen aufspannt", kritisierte Moser.

Grasser selber hat gestern Abend über seinen Medienanwalt Michael Rami ausrichten lassen, dass er SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter klagen werde. Dieser hatte die Justiz aufgefordert, wegen des Verdachts auf Verdunkelungsgefahr die Verhängung der U-Haft für Grasser zu prüfen.

Kommentare

Der Freundeskreis der korrupten BUWOG - Beteiligten hat sich mit Herrn Lewisch erweitert. Dieser sogenannte Wiener Strafrechtsordinatius Univ. - Prof. DDr. Lewisch sieht allen Ernstes in diesem Fall kein Strafbestand seitens der Anwaltskanzlei Marxer & Partner. Mit der Aushändigung von hoch brisanten Aktenmatrial der lichtensteinischer Justiz trotz Ansuchen`s von Österreich sieht dieser Prof. (von wem wurde dieses einseitig gefällige Gutachten eigentlich bezahlt?) kein Problem. Das muss man sich vorstellen!! Wen wundert`s wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat im Keller ist, wenn solche Prof. die Studenten schon am Anfang ihres Berufsleben auf die falschen Fährten schickt..........UNFASSBAR UND UNGLAUBLICH!

Dabei hätten es Spindelegger > Außenministerium, Fekter > Finanzministerium und Karl > Justizministerium mit dem Land Lichtenstein in der Hand (und das schon längst) dieses wahrscheinlich größte organisierte Verbrechen im Dunstkreis einer Regierung aufzuklären. Und das ist der eigentliche Skandal, wie von oberster Seite (ein mächtiger kleiner Kreis einer Regierunspartei) dieses Früchtchen von Grasser mit allen unerlaubten (AMTSMISSBRAUCH) Mitteln "IMMER" noch deckt............

Wenn Lichtenstein Unregelmäßigkeiten deckt ,ganz einfach Ihre Besitzungen in Österreich beschlagnahmen ! Es kann doch nicht sein ,das mann mit einer Stiftung Gaunereien in diesen Land verstecken kann ! Da müßte doch auch die EU ein Interesse haben ! Auf Dauer kanns doch nicht sein ,das Reiche und Millionäre schummeln und stehlen ,und das kleine Volk muß büssen ! Das ist der neue moderne Wirtschaftskrieg ohne Waffen !

Teuer Das wird die teuerste Ermittlungsverschleppung bis zur Verjährung in der Geschichte Österreichs.
http://gedaunknsplitta.blog.de

Was kostet der KHG dem österreichischen Steuerzahler? Eine Unzahl von Nachforschungen und Untersuchungen beschäftigen seit Jahren eine ganze Kompagnie von Staatsanwälten, Polizisten, Agenten, Abgeordneten etc. die der Steuerzahler finanzieren muss. Die Rechtsanwälte können dem Dauerkunden eine Auszeichnung, die "Goldene Nase" verleihen, als Dank für einträgliche Aufträge. Der Bund der Steuerzahler erhält aber eine Gipskopie der "Lange Nase" des KHG.

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