Datenschutz
Stellt uns ELGA bloß?
- So sicher ist die elektronische Gesundheitsakte - Kritiker und Befürworter packen aus
·Stöger verteidigt ELGA
Minister hält an Plänen zu digitaler Gesundheitsakte und Spitalsreform fest
·Schockierende Details
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Sie regt auf, weckt Ängste und ist heiß diskutiert: Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) soll künftig alle Patientendaten für Ärzte, Spitäler und Apotheken offen zugänglich machen. Doch die Ärztekammer sträubt sich dagegen. "Die Verschwiegenheitspflicht wird durch ELGA mit Füßen getreten", kritisiert Ärztekammer-Präsident Walter Dorner.
Rund 100.000 Personen sollen Zugriff auf die intimen Gesundheitsdaten der Patienten erhalten - darunter nicht nur behandelnde Ärzte, sondern auch Ordinationshilfen und Krankenhauspersonal. "Da kann vom Apotheker bis hin zur Putzfrau jeder hineinschauen nach dem Motto: 'Da schau her, die kenne ich doch, was die nicht alles hat'", sagt Dorner gegenüber NEWS.AT. Von Hackern brauche man gar nicht erst zu reden. "Das Problem ist, dass Ärzte und Spitäler nicht jede Pflegekraft oder Ordinationshilfe überwachen lassen können, um zu prüfen, ob das Gesetz eingehalten wurde", warnt der Ärztekammer-Präsident.
Wie sicher ist ELGA?
Die Sicherheit sei sehr wohl gegeben, erklärt hingegen Thomas Kvicala, Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger. Die Vernetzung der Daten erfolge über sichere Datenleitungen. "Es gibt nicht eine riesige Datenbank, die Daten werden dezentral bei den einzelnen Ärzten oder Spitälern gespeichert", sagt der Pressesprecher. Auf die Gesundheitsakte können Ärzte nur zugreifen, sobald die E-Card verwendet wird. Mit der Abgabe der Karte gibt der Patient auch gleichzeitig seine Zustimmung zur Datenabfrage. Danach sind diese Informationen noch 28 Tage lang für den behandelnden Arzt abrufbar. Name und Daten des Patienten würden zudem verschlüsselt, sodass sich unbefugte Personen nur schwer Zugriff verschaffen könnten und der Datenschutz gewährleistet sei, so Kvicala.
So viel Mitbestimmungsrecht hat der Patient
Doch für Datenschützer weist das ELGA-Gesetz einige Sicherheitslücken auf. Die Zahl der Zugriffsberechtigten sei unüberschaubar, so die Österreichische Datenschutzkommission. Außerdem habe der Patient keine Wahl: "Das ELGA-Gesetz sieht ein Opt-Out-Verfahren vor. Das bedeutet, der Patient ist automatisch dabei und muss dann etwas tun, um auszusteigen", erklärt Eva Souhrada-Kirchmayer, Vorsitzende der Österreichischen Datenschutzkommission, im Gespräch mit NEWS.AT. Sie fordert mehr Mitbestimmungsrechte für Patienten. Ein Zugriff soll nur dann erfolgen können, wenn der Patient zuvor darüber informiert wurde, so Souhrada-Kirchmayer. "Der Arzt müsste den Patienten im Einzelfall immer wieder darauf hinweisen, dass er ELGA benutzt", sagt die Expertin. Ein einmaliges Rundschreiben würde nicht ausreichen. Absolute Transparenz sei das Wichtigste.
Die Vor- und Nachteile von ELGA
Dorner sieht durch ELGA keinen medizinische Nutzen, sondern nur zusätzliche Probleme. Es mangele am Datenschutz. Darüber hinaus verletze das Gesetz nach Angaben des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer sogar die Grundrechte, da die Bürger nur im Nachhinein aus dem System aussteigen können.
Das Gesundheitsministerium weist diese Kritik zurück. Der Patient könne jederzeit komplett aus ELGA aussteigen, erklärt Kvicala. "Sensible Daten, wie eine HIV-Erkrankung oder einen Schwangerschaftsabbruch, kann der oder die Betroffene zudem sperren lassen", teilt der Sprecher mit. Auch alle Dokumente, die zu einer Behandlung gehören, können ausgeblendet werden, um etwa eine unvoreingenommene Zweitmeinung einzuholen, so Kvicala. Die Änderungen in der Gesundheitsakte seien ganz leicht via Internet durchzuführen. Dort habe der Patient auch Einblick, wer wann auf welche Daten zugreift. Ombudsstellen sollen dafür sorgen, dass auch ältere Menschen oder Menschen ohne Internetzugang, ihre Daten einsehen können. Außerdem sei der Nutzen für den Patienten klar: ELGA verschaffe einen Überblick über alle Befunde und ärztlichen Berichte. Doppelte Verschreibungen, mehrfache Untersuchungen und Wechselwirkungen seien so zu vermeiden.
Kommt es zu einer Zwei-Klassen-Medizin?
Selbst wenn der Patient mitbestimmen darf, ob er an ELGA teilnimmt, die Datenschutzkommission sieht noch eine ganz andere Gefahr. Es könne dazu kommen, dass Menschen, die ELGA verweigern, als Patienten zweiter Klasse behandelt werden, befürchtet Souhrada-Kirchmayer. Wenn der tägliche Zugriff auf ELGA zur Routine geworden sei, steige der Druck für Patient und Arzt mitzumachen, so die Vorsitzende. Das könne im Einzelfall dazu führen, dass Patienten außerhalb des Systems schlechter behandelt werden.
Diese Strafen drohen bei Datenmissbrauch
Auch mit dem strafrechtlichen Gesetzesrahmen zeigt sich die Österreichische Datenschutzkommission nicht zufrieden. Versicherungen, Arbeitgebern, Gerichten und anderen Behörden ist es zwar verboten, Gesundheitsdaten zu verlangen oder auf diese zuzugreifen, aber verfassungsrechtlich abgesichert ist das Verwendungsverbot im Gesetzesentwurf nicht. Auch die Höhe der Strafe erntet Kritik. Bei Datenmissbrauch sieht der Entwurf derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor. Das erscheint der Datenschutzkommission "im Hinblick auf die Generalprävention als zu gering." Daran werde noch gebastelt, heißt es aus dem Ministerium. Der genaue Strafrahmen könne laut Kvicala auch höher ausfallen.
Das kostet uns die Gesundheitsakte
Weitere Kritikpunkte der Ärztekammer sind die hohen Kosten und der zusätzliche Zeitaufwand, die laut Dorner in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen: "Betriebswirtschaftliche Berechnungen und die Erhebungen von EDV-Fachleuten haben ergeben, dass der Arzt durch ELGA pro Tag 27 Minuten mehr aufwenden muss. Im Jahr müssten somit allein die 18.000 Vertragsärzte 800.000 Arbeitsstunden mehr leisten. Zeit, die dann bei der Betreuung der Patienten abgehe, so Dorner. Auch würde ELGA mehr verschlingen, als vom Gesundheitsministerium angegeben. Experten hätten errechnet, dass rund 63 Millionen Euro jährlich an Betriebskosten anfallen.
Das Gesundheitsministerium hingegen veranschlagt die Gesamtkosten (Herstellung und Betrieb) bis 2017 mit 130 Millionen Euro. Danach sollen sich die Betriebskosten pro Jahr auf 18 Millionen Euro belaufen. Starten soll das System Anfang 2013. Rund 129 Millionen Euro sollen laut Kvicala aber durch ELGA wieder hereinkommen. Die ersten Ergebnisse des Pilotprojekts E-Medikation haben gezeigt, dass in zehn Prozent der Fälle Medikamente doppelt verschrieben wurden und in drei Prozent der Fälle schwere Wechselwirkungen aufgetreten sind. Dieses Ergebnis haben internationale Studien bestätigt, so der Sprecher. Durch ELGA könne diese Fehlerquote vermieden werden.
Das Argument der unnötigen Doppel-Befunde und Mehrfach-Untersuchungen ist für Dorner jedoch keines: "Es gibt Studien, die eindeutig beweisen, dass zum Beispiel Doppel-Befunde in der Radiologie derzeit nur in 0,1 Prozent der Fälle vorkommen." Für ihn wird der ELGA-Gesetzesentwurf viel zu früh umgesetzt. "Wenn ich heute Minister wäre, ich würde den Husch-Pfusch-Gesetzesentwurf nicht hinauslassen. Noch dazu, wenn er so stark kritisiert wird", sagt Dorner.
Weiterführende Links:
ELGA-Gesetzesentwurf zum Nachlesen!
Die Stellungnahme der Österreichischen Datenschutzkommission zum ELGA-Gesetzesentwurf
Die sechs wichtigsten Facts zu ELGA
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