Privatkonkurs
Insolvenz und ihre Folgen
- 300.000 österreichische Haushalte haben mit einem Schuldenberg zu kämpfen.

Von Konkurs sind nicht nur Unternehmen betroffen. 300.000 Haushalte sind in Österreich überschuldet oder kämpfen mit massiven Schuldenproblemen. Für viele ist der Privatkonkurs die einzige Möglichkeit, den Schuldenberg aus eigener Kraft zu bezwingen. Um ein Privatkonkursverfahren beim zuständigen Bezirksgericht eröffnen zu können, müssen Schuldner bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Der Antragssteller darf nur eine unselbstständig erwerbstätige Person, d.h. kein Unternehmer sein. Der Schuldner muss zudem zahlungsunfähig sein und in den vergangen zehn Jahren kein Abschöpfungsverfahren hinter sich gebracht haben.
Der Schuldner muss nachweisen, dass er die Kosten des Verfahrens zumindest innerhalb von drei Jahren bezahlen kann. Kosten in der Höhe von bis zu 50 Euro entstehen durch die Schätzung des Exekutors (Inventarisierung), durch den Masseverwalter (bis zu 2.000 Euro) und gegebenenfalls durch die Kosten der Gläubigerschutzverbände.
Praktische Voraussetzungen
Abgesehen von den rechtlichen Voraussetzungen müssen Schuldner praktische Vorraussetzungen für den Privatkonkurs erfüllen. Hier zählt etwa eine stabile Lebenssituation. Darunter wird verstanden, dass der Schuldner seine Fixkosten bezahlen kann. Darüber hinaus muss es Personen, die in Privatkonkurs gehen wollen, möglich sein, für die Dauer des Verfahrens vom Existenzminimum zu leben. Wichtig: Während dem Privatkonkurs dürfen keine neuen Schulden gemacht werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so kann der Schuldner beim Bezirkgericht schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) stellen. Zuständig ist jeweils jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Der Schuldner ist dazu verpflichtet ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Verfahrens zu beantragen. Es ist die Pflicht des Schuldners im Rahmen des Verfahrens die notwendigen Schritte zu setzen. Alle notwendigen Formulare liegen beim Bezirksgericht auf, können aber auch aus dem Internet geladen werden.
Folgen der Konkurseröffnung
Die Eröffnung des Konkursverfahrens ist mit zahlreichen Folgen behaftet. Dazu gehören unter anderem die Veröffentlichung im Internet , die Verständigung der Gläubiger, des Arbeitsgebers und der kontoführenden Bank, sowie eventuell die Bestellung eines Masseverwalters.
Auch die Sperrung des Kontos und ein teilweises Verbot für den Schuldner gewisse Rechtsgeschäfte und Zahlungen abzuschließen gehören zu den Folgen. In manchen Fällen wird auch das angemeldete Handy gesperrt.
Bei der Konkurseröffnung bei Gericht muss der Schuldner eine vollständige Übersucht über sein Einkommen, sein Vermögen und seine Schulden vorlegen.
Konkurseröffnung
Zwei bis drei Monate nach Eröffnung des Verfahrens findet die erste Verhandlung, die so genannte Tagsatzung, vor Gericht statt. Zu diesem Termin muss der Schuldner persönlich erscheinen. Versäumt er dies, gilt der Antrag als zurückgezogen.
Bei der Tagsatzung wird die Richtigkeit der Forderungen der Gläubiger überprüft. Dabei kann es bereits über den vorgelegten Zahlungsplan abgestimmt werden. Es kann auch über einen Zwangsausgleich abgestimmt oder das Abschöpfungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schuldnerberatung hilft
Hilfe von professioneller Seite bietet die Schuldnerberatung. Stellen der Schuldnerberatung finden Sie in jedem Bundesland. Kostenlose Beratungsgespräche können telefonisch vereinbart werden. Die Schuldnerberatung berät nicht nur kostenlos, sondern unterstützt Schuldner, ebenfalls kostenlos, vor dem Bezirksgericht.
Damit Ihnen rasch geholfen werden kann, sollten Sie möglichst alle Unterlagen mitbringen. Dazu gehören unter anderem Schreiben der Gläubiger und Mahnungen.
Morgen erfahren Sie an dieser Stelle, welche Möglichkeiten der Entschuldung im Zuge des Privatkonkurses möglich sind.
