Regelungen von Haustieren im Mietrecht Wann sind Tiere erlaubt und wann nicht

Voraussetzungen unter denen Tiere erlaubt sind Folgen bei Verstössen von Mietvereinbarungen

Regelungen von Haustieren im Mietrecht Wann sind Tiere erlaubt und wann nicht © Bild:

Heimtiere  
Die Haltung von Heimtieren (Hunde, Katzen, Kaninchen etc.) ist rechtlich gesehen kein Problem und grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, solange der Vermieter sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht und ein Tierhalteverbot im Mietvertrag festlegt. Das darf er aber nicht willkürlich tun, sonden muss einen triftigen Grund dafür ­angeben, so der Beschluss des Obersten Gerichtshofs. „Während das Tierverbot in Österreich noch zulässig ist, gilt es in Deutschland bereits als sittenwidrige Klausel“, so Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder. Mieter mit Haustieren sind aber dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass ihre Tiere keine Lärm- (z. B. ständiges Hundejaulen), Geruchs- oder Schmutzbelästigung für die Nachbarn sind.

Meldepflichtige Tiere  
Tiere mit besonderen Haltungsansprüchen – wie etwa Reptilien- oder Lurcharten – dürfen zwar legal gehalten werden, müssen aber der Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien etwa dem Veterinäramt, gemeldet werden. Experte Holzapfel rät: „Selbst wenn die generelle Haltung von Haustieren im Mietvertrag festgelegt wurde, empfiehlt es sich dennoch, den Vermieter über die Haltung exotischer Tiere – jener, die auch laut Tierschutzgesetz erlaubt sind! – zu informieren. Im Interesse des Mieters sollte dies auch im Vertag festgehalten werden, um etwaige Diskussionen im Nachhinein zu vermeiden.“ Ein absolutes Verbot gilt für die Haltung von gefährlichen Tieren wie etwa giftigen Schlangen oder Spinnen.

Folgen rechtswidriger Tierhaltung
Die rechtlichen Schritte, die auf einen Mietrechtsverstoß folgen, sind nicht immer gleich. Im Normalfall geht der Vermieter zunächst mit einer Unterlassungsklage vor. Sollte diese nicht zum Erfolg führen, kann er sogar die Kündigung aussprechen. Der Vermieter ist aber nicht an eine Unterlassungsklage als ersten Schritt gebunden. Er kann den Mieter gegebenenfalls auch gleich kündigen.

Versicherung
Und noch ein Tipp: „Tierhalter sollten un­bedingt sicherstellen, dass ihre Tiere in der Haushaltsversicherung aufgenommen sind, da dies nicht selbstverständlich ist“, so Immobilienexperte Philip Hörnisch (www.hoerfisch.at).

Vertragsregelungen für Haustiere
Verbot von Tieren.  Das Verbot muss ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt werden.
Nur mit Vermietergenehmigung. Offene Klauseln wie diese sollten gleich konkretisiert werden.
Keine Vertragsregelung. Ist im Vertrag nichts festgelegt worden, darf der Mieter Haustiere halten.
Haltung unüblicher Tiere. Die Haltung „exotischer“ Tiere sollte dem Vermieter mitgeteilt und im Vertrag separat geregelt werden.

Isabel Finsterwalder

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