Grasser im Kreuzverhör: Einvernahme
ist nach neun Stunden zu Ende gegangen
- Auskunft zu Buwog-Privatisierung und Novomatic

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Schmid & Forstinger
FORMAT: Ex-Minister der
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·Geheimtreffen bringt
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Wurden Beweismittel in
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·Verfahren gegen
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Haiders engste Vertraute
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Milliarden verklagt
Immobilienfirma fordert
von ihrem Gründer Bares
Ein ungewohnt medienscheuer Ex-Finanzminister Grasser ist im Bundeskriminalamt (BK) in Wien neun Stunden lang von Staatsanwälten und Ermittlern erstmals zu den Vorwürfen gegen ihn in der Causa Buwog befragt worden.
Grasser selber ließ sich vor den Medien gar nicht nicht blicken - obwohl er vor der Befragung in Interviews mitgeteilt hatte, er freue sich auf die Einvernahme, um die Vorwürfe gegen ihn zu entkräften. Grasser sei nach der neunstündigen Befragung "zu erschöpft und geschlaucht", um sich den Fragen zu stellen, meinte Ainedter nach der Einvernahme. Der Ex-Minister hatte das Bundeskriminalamt offenbar durch einen Nebeneingang verlassen.
Überraschender Ortswechsel
Schon in der Früh hatte die kurzfristige Verlegung der Befragung vom Landesgericht Wien ins Bundeskriminalamt bewirkt, dass sich Grasser vor der Befragung den am Gericht wartenden Medienvertretern nicht stellen musste. Der Ortswechsel sei entschieden worden, weil die Räumlichkeiten im Gericht nicht gegeben seien und die Einvernahme im Bundeskriminalamt ungestört vor sich gehen konnte, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey. Die Verlegung war auf Wunsch der Staatsanwaltschaft erfolgt. Das Ermittlungsverfahren sei nicht öffentlich.
Grasser wurde fast neun Stunden von zwei Staatsanwälten und sieben Ermittlern der Sonderkommission Buwog befragt. Dabei ging es laut Ainedter um die Buwog-Privatisierung, die Hypo-Genussschein-Beteiligung, Grassers beruflichen Werdegang, die Aussagen der ebenfalls Beschuldigten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie Ernst Karl Plech und Grassers Firmen. Die Geldflüsse des Glücksspielkonzerns Novomatic standen laut Anwalt nicht auf der Fragenliste.
Auf die Frage, ob Grasser in U-Haft genommen werden könnte, meinte sein Anwalt, das halte er zwar für unwahrscheinlich, da Grasser alle Vorwürfe entkräften werden könne, aber ausschließen könne man gar nichts. Bei der nächsten Befragung werde Grasser Verträge und Akten vorlegen. Gegen Grasser wird wegen des Verdachts auf Untreue, Amtsmissbrauch und Bruch der Amtsverschwiegenheit ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.
(apa/red)
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