Tausende Asylwerber tauchen jährlich unter: Ministerin Fekter fordert Aufenthaltspflicht
- Großteil setzt sich während Zulassungsverfahren ab
- Minister Darabos wünscht Begriff "Mitwirkungspflicht"

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Wirbel um Ausweisungen erreicht auch Österreich
In Österreich sind nach aktuellen Zahlen in den ersten sieben Monaten 2010 exakt 2.005 Asylwerber untergetaucht. Der größte Teil davon setzte sich während des Zulassungsverfahrens ab, nämlich 1.148 Personen. Im Innenministerium wird mit diesen Daten argumentiert, warum eine Aufenthaltspflicht zu Beginn des Asylverfahrens notwendig ist.
Während des inhaltlichen Verfahrens durch das Bundesasylamt, bei dem nicht mehr geprüft wird, ob Österreich überhaupt zuständig ist, sondern ob tatsächlich Asylgründe vorliegen, tauchten 362 Personen unter. 495 Asylwerber entzogen sich dem Verfahren, während in der Berufungsinstanz geprüft wurde, ob ein Asylantrag doch positiv beschieden werden kann.
Innenministerin Fekter hatte sich zuletzt dafür eingesetzt, während der ersten zehn Tage nach Stellen des Asylantrags eine Aufenthaltspflicht in den Erstaufnahmezentren zu verhängen. Durch diese sollte die Mitwirkung der Flüchtlinge im Asylverfahren sichergestellt werden. Ziel sei, in dieser Phase abzuklären, ob Österreich oder ein anderes Land für die Behandlung des Asylantrages zuständig ist.
"Mitwirkungspflicht" gefordert
Dafür gibt es weiter keine Einigung zwischen den Koalitionspartnern. Die Ressortchefin signalisierte aber, dass sie auch mit dem von Verteidigungsminister Darabos gewünschten Begriff der "Mitwirkungspflicht" leben könnte. Wenn man das Ziel erreicht, "dann soll es nicht am Wort hängen", so die Ministerin.
Grünen-Migrationssprecherin Korun hofft, dass die SPÖ "nicht wie so oft in den letzten Jahren" bei Menschenrechten und Asyl umfalle und am Ende gegenüber Fekter klein beigebe. Seitens des BZÖ forderte der steirische Bündnischef Gerald Grosz wiederum Fekter auf, die Anwesenheitspflicht "endlich umzusetzen". Die FPÖ verlangt schon seit längerem eine Anwesenheitspflicht während des gesamten Verfahrens.
Traiskirchener Bürgermeister dafür
In der Diskussion um die Aufenthalts- oder Mitwirkungspflicht von Asylwerbern hat sich auch der Traiskirchener Bürgermeister Fritz Knotzer, dessen Gemeinde durch das Erstaufnahmezentrum ja hauptbetroffen ist, zu Wort gemeldet. Er befürwortete die von Innenministerin Maria Fekter geplante Regelung in einer Aussendung.
Nach der Ankunft im Erstaufnahmezentrum seien eine Menge an Daten zu erfassen und gesundheitliche Untersuchungen vorzunehmen. Beides geschehe "im Interesse" der Asylwerber, meinte der Bürgermeister. Eine Aufenthaltspflicht, die festlege, dass die Flüchtlinge etwa fünf Tage dauerhaft anwesend sein müssen, würde dies "besser als jetzt" regeln. Eine generelle Internierung lehnt Knotzer aber ab: Wer um Asyl ansucht, dürfe "nicht pauschal wie ein Verbrecher behandelt und wie in Gefängnissen eingesperrt werden".
(apa/red)
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