Startschuss für die Mindestsicherung: Nur
drei Bundesländer sind noch mit an Bord
- Mindestzahlung in Wien, Niederösterreich & Salzburg
- Andere sechs Bundesländer bremsen bei Einführung

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die halbe Wahrheit"
Sozialexperte Martin
Schenk im NEWS.at-Talk
·"Das Transferkonto
ist wie ein Messer"
Martin Schenk zu heißen
Eisen der Sozialpolitik
·Armut macht vor Österreich nicht Halt
Bilanz 2008: Bereits jeder
achte armutsgefährdet
Oftmals verschoben kommt die bedarfsorientierte Mindestsicherung jetzt doch. Ebenso holprig wie der Entstehungsprozess war, ist nun auch der Start. Denn nur in drei Bundesländern wird das heutige Zieldatum eingehalten: in Wien, Niederösterreich und Salzburg. Die anderen Länder folgen in den kommenden Monaten, teils mit rückwirkender Einführung, teils erst 2011.
In der Steiermark ist sogar noch völlig unklar, wie die Leistung ausgestaltet wird, erst nach der Landtagswahl ist hier mit einer Klärung zu rechnen. Dabei war die Mindestsicherung eigentlich so gedacht, dass - neben einer Aufstockung der Mittel im Bedarfsfall - bundeseinheitliche Sätze in der Armutsbekämpfung gefunden werden, gab es doch bisher in der Sozialhilfe zwischen den Ländern teils größere Unterschiede. Wirklich vollzogen wird die Vereinheitlichung auch jetzt nicht. Jedem Land bleibt es überlassen, über die Mindeststandards hinauszugehen. Die meisten wollen hier keine einheitliche Regelung, sondern individuell Zuschüsse gewähren.
In Niederösterreich wurde die Mindestsicherung bereits Mitte Juli im Landtag beschlossen und tritt daher planmäßig kommende Woche in Kraft. In Salzburg wird der Zeitplan mit dem 1. September ebenfalls eingehalten. Neuanträge stellen kann man beim Arbeitsmarktservice oder beim Sozialamt. Im Rahmen der Mindestsicherung können auch zusätzliche Wohnkosten gewährt werden, z.B. wenn es sich um eine kinderreiche Familie handelt.
Sechs Bundesländer passen
Keine Überzahlungen sind in der Bundeshauptstadt geplant. Im Büro von Sozialstadträtin Wehsely verweist man jedoch darauf, dass Wien bisher als einziges Bundesland eine "Ersatzpension" für Menschen anbiete, die kein oder ein zu geringes Einkommen hatten und bisher das 65. (Männer) bzw. 60. Lebensjahr (Frauen) noch nicht erreicht haben.
Die anderen sechs Bundesländer haben den Starttermin nicht einhalten können oder wollen. Für die betroffenen Sozialhilfe-Empfänger ändert sich also fürs Erste mit September gar nichts. Einige Länder planen aber, das Geld im Nachhinein zu überweisen, wie das funktioniert, ist noch nicht klar.
(apa/red)

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