Causa Schwein-Sager: Staatsanwaltschaft soll Verfahren wieder aufgenommen haben
- profil: Neues Gutachten als Grund für Fortsetzung
- Gerichtsgutachter soll MP3-Mitschnitt ruiniert haben

Die Causa um den sogenannten "Schwein-Sager" des Tiroler Altlandeshauptmanns Herwig van Staa dürfte um ein weiteres Kapitel reicher werden. Laut "profil" hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Verfahren bezüglich Beweismittelfälschung wieder aufgenommen. Grund dafür sei ein neues, von Kraftwerkskritiker Markus Wilhelm in Auftrag gegebenes Gutachten.
Der oberösterreichische Datenforensiker Uwe Sailer kam nun bei der Untersuchung des MP3-Mitschnitts der Van-Staa-Rede - bei der dieser den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer als Schwein bezeichnet haben soll - laut "profil" zu dem Schluss, dass Vorgutachter Kurt Judmann bei seiner Spurensuche selbst so viele Spuren hinterließ, dass ein möglicher Fälscher nun nicht mehr zu finden sei. Der Gerichtsgutachter habe die Datei ruiniert.
"Die Metadaten weisen massive invasive Eingriffe auf. Das stellt eine Veränderung zum Original dar. Verursacht worden sein dürfte diese Veränderung von der Software Adobe Soundbooth CS4. Eine derartige Software wurde laut Aktenlage vom Sachverständigen [...] verwendet," zitiert das Magazin aus Sailers Gutachten. Etwaige Hoffnungen, dass die Angelegenheit noch geklärt werden könnte, zerstreute der Datenforensiker. "Die Dateien, die der Gutachter angeschaut hat, sind vernichtet", erklärte Sailer.
Die Ermittlungen wegen Beweismittelfälschung wurden im Juni diesen Jahres von der Staatsanwaltschaft Feldkirch erneut eingestellt. Eingebracht hatte die Anzeige Wilhelm. Er hatte sich vor Gericht wegen übler Nachrede verantworten müssen. Beim Prozess sei laut Wilhelm ein manipulierter Tonbandmitschnitt zum Einsatz gekommen, der den von ihm aufgezeichneten "Sager" nur verstümmelt wiedergab. Wilhelm hatte einen Mitschnitt der Rede aus dem Jahr 2007 veröffentlicht im Internet veröffentlicht, was ihm einen Prozess wegen übler Nachrede einbrachte. Wilhelm wurde im zweiten Rechtsgang freigesprochen.
(apa/red)
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